Moteur de recherche d’entreprises européennes

Membre du conseil exécutif (5 personnes) – Changement de forme juridique : FHM Fruchthandel Mittelbaden GmbH – Règle de re­pré­sen­ta­tion – Objet social Hrb 01/08/2011 Publications du registre du commerce allemand, Allemagne (26/07/2011)

Vue d’ensemble

Texte

Obstgroßmarkt Mittelbaden Vertriebs eG, Oberkirch (
Konrad-Adenauer-Straße 16, 77704 Oberkirch
). Genossenschaft. Satzung vom 27.05.2011. Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes. Gegenstand des Unternehmens ist: a) der Vertrieb von Obst, Gemüse und sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die der Genossenschaft Obstgroßmarkt Mittelbaden Vertriebs eG von deren Mitgliedern angedient wird, b) der Zukauf von Obst und Gemüse zur Vervollständigung des Sortiments und dessen Vertrieb, c) der gemeinschaftliche Einkauf und Handel mit landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln, d) die Förderung der Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder, e) die Beteiligung an Unternehmen, die dem Unternehmenszweck dienen, f) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung von Obst und Gemüse (und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen), g) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen, h) sonstige Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: ???????, ????-Peter, Bühl, *??.??.????; Karcher, Adolf, Achern, *??.??.????; Kiefer, Erich, Ortenberg, *??.??.????; Obrecht, Wendelin, Oberkirch, *??.??.????; ????????, ???????, Seebach, *??.??.????, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Genossenschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FHM Fruchthandel Mittelbaden GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 704018) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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