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DG (4 personnes) – Changement de forme juridique : GAGFAH Pegasus GmbH – Capital : 25 000 € – Pacte d'ac­tion­naires – Siège : Berlin – Forme juridique : GmbH – Règle de re­pré­sen­ta­tion … Hrb01/09/2008 German Trade Register Announcements, Allemagne (28/08/2008)

Vue d’ensemble

Texte

GAGFAH Pegasus GmbH, Berlin (Ungenannte Str. ??, 14197 Berlin, Allemagne). Firma: GAGFAH Pegasus GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Tätigkeiten, die gemäß § 34c GewO genehmigungspflichtig sind, werden nicht ausgeübt. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dr. ????????, ???????? ????, *??.??.????, Bonn; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Dr. ??????????, ??????, *??.??.????, Düsseldorf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. ??????, ??????, *??.??.????, Mülheim an der Ruhr; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4. ???????, ??????, *??.??.????, Mülheim an der Ruhr; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.08.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GAGFAH Pegasus GmbH GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Tribunal de district Charlottenburg (Berlin) HRA 40011 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.08.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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