Moteur de recherche d’entreprises européennes
Fusion : Arkona 1. Passagierschiffsgesellschaft mbH Hrb 03/09/2010 Publications du registre du commerce allemand, Allemagne (25/08/2010)
Vue d’ensemble
Texte
Deutsche Seereederei GmbH,
Rostock, Lange Straße 1 a, 18055 Rostock
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2010 mit der Arkona 1. Passagierschiffsgesellschaft mbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 5089) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Deutsche Seereederei GmbH, Rostock, Allemagne.