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Statut Hrb13/07/2007 German Trade Register Announcements, Allemagne (09/07/2007)

Vue d’ensemble

Texte

Vivacon AG, Köln (Ungenannte Str. ??, 50968 Köln, Allemagne). Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22.5.2007 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Genehmigtes Kapital), § 8 ( (Bedingtes Kapital), § 4 (Bekanntmachungen) § 20 (Vergütung) beschlossen,. § 7 (Genehmigtes Kapital; Beschluss vom 22.05.2007): Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. April 2012 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 144.703,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital IV). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. § 8 (Bedingtes Kapital; Beschluss vom 22.05.2007): Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 312.530,00 eingeteilt in bis zu 312.530 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Mitarbeiter von Konzerngesellschaften aufgrund der am 22. Mai 2007 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2007". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 15. Oktober 2001 (Vivacon Aktienoptionsplan 2001) unter TOP 5 der Hauptversammlung vom 15. Oktober 2001 ist in Ziffer 5 Absatz 1 geändert und um die Absätze 10 und 11 ergänzt worden. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 27. April 2004 (Vivacon Aktienoptionsplan 2004) unter TOP 10 der Hauptversammlung vom 27. April 2004 ist unter Ziffer 1 Absatz 3 um einen weiteren Satz ergänzt worden; desweiteren sind Ziffer 1 Buchstabe b) Absatz 3 sowie Ziffer 1 Buchstabe e) neu gefasst worden. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 19. Mai 2005 (Vivacon Aktienoptionsplan 2005) unter TOP 8 der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 ist in Ziffer 1 Buchstabe e) neu gefasst worden. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 15. Mai 2006 (Vivacon Aktienoptionsplan 2006) unter TOP 8 der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 ist unter Ziffer 1 Buchstabe e) und unter Ziffer 1 Buchstabe c) aa) Absatz 1 neu gefasst worden.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Vivacon AG, Köln, Allemagne.

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