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Fusion : REWE-Märkte Interkauf GmbH Hrb11/06/2007 German Trade Register Announcements, Allemagne (05/06/2007)
Vue d’ensemble
Texte
REWE - Zentral-Aktiengesellschaft, Köln (
?? Rue sans nom, 50668 Köln, Allemagne
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 28.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.12.2006 mit der REWE-Märkte Interkauf GmbH mit Sitz in Hungen (Amtsgericht Friedberg, HRB 4690) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : REWE - Zentral-AG, Köln, Allemagne.
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