Moteur de recherche d’entreprises européennes

La société doit être enregistrée en tant qu’entité juridique transférante conformément à l’accord de fusion du … Hrb 20/04/2007 Publications du registre du commerce allemand, Allemagne (18/04/2007)

Texte

opto-control Elektronik Prüfsysteme GmbH, Bochum (
?? Rue sans nom, 44265 Dortmund, Allemagne
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der opto-control Elektronik Prüfsysteme GmbH, Bochum, vom 24.01.2007 mit der Siemens AG, Berlin und München als übernehmendem Rechtsträger im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : opto-control Elektronik Prüfsysteme GmbH, Dortmund, Allemagne.