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Conseil de surveillance : Wolfgang Maus, Ulrich Seiffert, Horst Sundermann – CEO (1 personne) – Conseil exécutif (1 personne) – Changement de forme juridique : Twin-Tec Entwicklungsgesellschaft für … Hrb18/12/2006 German Trade Register Announcements, Allemagne (15/12/2006)

Vue d’ensemble

Texte

TWINTEC AG, Königswinter (
Eduard-Rhein-Straße 21-23, 53639 Königswinter
). Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.11.2006. Gegenstand: Die Förderung, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von emissionsoptimierenden technischen Hilfsmitteln und Produkten für jede Art von Motoren, Fahrzeugen und technischen Anlagen, ferner die Förderung, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von katalytischen Beschichtungstechnologien und Anwendungen jeglicher Art. Dies umfasst auch die Erbringung von entsprechenden Dienstleistungen sowie den Erwerb und die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Dritte. Die Gesellschaft ist berechtigt, als Holding-Gesellschaft tätig zu werden. Grundkapital: 5.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsvorsitzender: ????????, ??????, Windhagen, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: ??????, ????? ???, Rheinbreitbach, *??.??.????, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Twin-Tec Entwicklungsgesellschaft für emissionsreduzierende Technologien mbH, Königswinter (Tribunal de district Siegburg HRB 7121) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.11.2006. Der Vorstand ist durch die Satzung vom 07.11.2006 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.12.2011 gemäß den Regelungen in diesem Absatz einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.000.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006 / I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2006 / I festzulegen. Der Vorstand ist durch die Satzung vom 07.11.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.12.2011 gemäß den Regelungen in diesem Absatz einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.500.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006 / II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen (b) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet (c) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (d) zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen (e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2006 / II festzulegen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Grundkapital ist eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zu je 1 EUR, die alle auf den Inhaber lauten. Sie werden zum Nennwert ausgegeben. Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind: ????????, ??????, Windhagen *??.??.????; ??????, ????? ???, Rheinbreitbach, *??.??.????; CCM Holding GmbH, Bergisch Gladbach, Tribunal de district Köln HRB 56852. Den ersten Aufsichtsrat bilden: Prof. Dr. Seiffert, Ulrich, Braunschweig, als Vorsitzender; Sundermann, Horst, Osnabrück, als stellvertretender Vorsitzender; Maus, Wolfgang, Bergisch Gladbach. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, namentlich die Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Gründungsprüfer können bei Gericht eingesehen werden. Der Vorstand besteht aus zwei Personen.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Baumot Group AG, Königswinter, Allemagne.

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