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Fusion : Miele & Cie. KG Hrb20/12/2006 German Trade Register Announcements, Allemagne (11/12/2006)

Vue d’ensemble

Texte

Mielewerke-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gütersloh (Ungenannte Str. ??, 33332 Gütersloh, Allemagne). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.12.2006 mit der Miele & Cie. KG mit Sitz in Gütersloh (Tribunal de district Gütersloh HRA 3268) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Mielewerke-GmbH, Gütersloh, Allemagne.

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