Moteur de recherche d’entreprises européennes

Ins­crip­tion – Directeur général (4 personnes) – Fondé de pouvoir (6 personnes) – Capital : 1 000 000 € – Pacte d'ac­tion­naires – Règle de re­pré­sen­ta­tion – Objet social Hrb07/07/2005 German Trade Register Announcements, Allemagne (06/07/2005)

Vue d’ensemble

Texte

Gebr. Becker GmbH, Wuppertal (
Hoelker Feld 29 - 31, 42279 Wuppertal
). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2005. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb sowie Handel von Gebläsen und Pumpen aller Art und damit zusammenhängender Erzeugnisse. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: ??????, ?????????? ??????, Wuppertal, *??.??.????; ??????, ???????, Wuppertal, *??.??.????; Dr. ?????, ????????, Wuppertal, *??.??.????; Wilkesmann, Ulrich, Wuppertal, *??.??.????. Einzelprokura: Becker, Editha, geb. ????, Wuppertal, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. ??????, ??????, Roetgen, *??.??.????; Dr. Becker-Soest, Dorothee Gabriele, geb. ??????, Wuppertal, *??.??.????; ?????, ?????, Gevelsberg, *??.??.????; ??????, ???????, Düsseldorf, *??.??.????; ??????, ????????????, Hattingen, *??.??.????. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Gebr. Becker GmbH & Co. KG, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRA 15082) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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