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Membre du conseil exécutif (1 personne) – Capital : 17,00 € – Obli­ga­tion conver­tible – Statut Hrb16/06/2005 German Trade Register Announcements, Allemagne (10/06/2005)

Vue d’ensemble

Texte

Vivacon AG, Köln (Ungenannte Str. ??, 50968 Köln, Allemagne). Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung und Erweiterung der Satzung in § 7 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung und Erweiterung der Satzung in § 8 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln um EUR 2.806.410,00 auf EUR 17.399.742,00 und die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen. 17.399.742,00 EUR. Bestellt als Vorstand: ????, ???????, Köln, *??.??.????, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 19.05.2005 sind die §§ 7, 8 (Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) geändert. § 7 (Genehmigtes Kapital) 1. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 27.04.2009 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 331.668,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. 2. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. April 2010 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 6.964.998,00 durch Ausgabe von neuen,auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. § 8 Bedingtes Kapital (1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 450.000,00, eingeteilt in bis zu 450.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen aufgrund der am 15. Oktober 2001 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. (2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 205.000,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 230.000,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften aufgrund der am 19. Mai 2005 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen Aktienoptionsplan 2005. (3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 295.000,00 eingeteilt in bis zu 295.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung füreinen "Aktienoptionsplan 2004". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingtenKapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. (4) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 350.000,00 eingeteilt in bis zu 350.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 19. Mai 2005 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2005". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingtenKapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. (5) Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Sofern zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluß der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres gefaßt worden ist, nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres teil. (6) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.900.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.900.000 Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie - die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechtenoder Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 bis zum 30. April 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder - die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 bis zum 30. April 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Sofern zum Zeitpunkt derAusgabe noch kein Beschluß der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres gefaßt worden ist, nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres teil. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 27. April 2004 (Vivacon Aktienoptionsplan 2004) unter TOP 10 der Hauptversammlung vom 27. April 2004 ist unter Ziffer 1 Buchstabe e) 1. Absatz geändert und im übrigen ergänzt und erweitert. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 17.399.742 Stückaktien zu je 1,00 EUR, die alle auf den Inhaber lauten.

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