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Fusion : Katholisches Klinikum Bochum gGmbH Hrb10/02/2005 German Trade Register Announcements, Allemagne (02/02/2005)

Texte

Ambulante Kranken- und Familienpflege am St. Maria-Hilf-Krankenhaus gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bochum (
?? Rue sans nom, 44805 Bochum, Allemagne
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.8.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 19.8.2004 mit der Katholisches Klinikum Bochum gGmbH mit Sitz in Bochum (HRB 5638) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Ambulante Kranken- und Familienpflege am St. Maria-Hilf-Krankenhaus gemeinnützige GmbH, Bochum, Allemagne.