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Fusion : üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG Hrb18/08/2008 German Trade Register Announcements, Allemagne (04/08/2008)

Vue d’ensemble

Texte

intalliance AG, Hannover (
?? Rue sans nom, 30159 Hannover, Allemagne
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 07.07.2008, gemäß § 62 UmwG ohne Zustimmung der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers mit der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 3791) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : intalliance AG, Hanovre, Allemagne.