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Ordentliche Mitgliedervertreterversammlung Ureg 22/05/2026 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G.HamburgWir laden die Mitgliedervertreter zu der amDonnerstag, 25. Juni 2026, 10.00 Uhr,im Hotel GRAND ELYSEE Hamburg,
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes sowie der Berichte des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 |
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Entlastung des Vorstandes |
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Entlastung des Aufsichtsrates |
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Bestellung des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht |
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Änderung der Satzung |
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Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung |
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Wahlen zur Mitgliedervertretung |
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Verschiedenes |
BESCHLUSSVORSCHLÄGE
| Zu Punkt 2 - | Entlastung des Vorstandes |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
| Zu Punkt 3 - | Entlastung des Aufsichtsrates |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
| Zu Punkt 4 - | Bestellung des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Prüfer des Einzelabschlusses der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht zu bestellen.
Die Beschlussfassung betreffend die Bestellung des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht steht dabei unter den Vorbehalt, dass nach einem noch zu verabschiedenden Gesetz über die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2025 geänderten Fassung
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eine Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfolgen hat und |
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eine Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung zur Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung gegeben ist.
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| Zu Punkt 5 - | Änderung der Satzung |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
| 1. |
§ 7 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert: „Als Mitgliedervertreter können nur volljährige natürliche Personen gewählt werden, die Vereinsmitglieder sind. Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes können der Mitgliedervertretung nicht angehören.“ |
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| 2. |
§ 7 Absatz 5 der Satzung wird wie folgt geändert: „Eine Wiederwahl von Mitgliedervertretern ist zulässig. Die gesamte Amtszeit eines Mitgliedervertreters darf insgesamt höchstens 12 Jahre betragen.“ |
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| 3. |
§ 7 Absatz 7 der Satzung wird wie folgt geändert: „Erlischt das Amt eines Mitgliedervertreters gemäß Ziff. 6, so kann die Mitgliedervertretung eine Ersatzperson für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen wählen. In allen anderen Fällen bestimmt die Mitgliedervertretung die Amtszeit, die so zu bemessen ist, dass die in Ziff. 4 vorgesehene Regelung laufend eingehalten werden kann.“ |
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| 4. |
§ 7 Absatz 8 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. |
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| 5. |
§ 10 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
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| 6. |
In § 11 Absatz 1 der Satzung wird das Wort „Erschienenen“ durch das Wort „Teilnehmenden“ ersetzt.
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| Zu Punkt 6 - | Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersvorsorgung |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
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Die Mitgliedervertreterversammlung stimmt dem Abschluss des Nachtrags Nr. 3 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. und der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung nach Maßgabe des vorgelegten Vertragsentwurfs zu. |
Wegen des wesentlichen Vertragsinhalts wird auf den nachfolgend bekannt gemachten Entwurf des Nachtrags Nr. 3 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verwiesen:
Nachtrag Nr. 3 zum
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen
SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G.
| - nachfolgend: SIGNAL IDUNA Leben - |
und
SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung
| - nachfolgend: SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH - |
| - zusammen auch die Parteien - |
Diese Vereinbarung ergänzt den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 2. November 1992 und dessen Nachträge vom 11. Oktober 1993 (Nachtrag 1) und vom 28. April 2014 (Nachtrag 2). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erhält die folgende neue Fassung. Die Nachträge Nr. 1 und Nr. 2 werden aufgehoben.
Es werden die folgenden Vertragsbestimmungen angepasst:
Die Wirksamkeit des Nachtrags Nr. 3 steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der BaFin. |
ERGÄNZENDE HINWEISE ZU PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG:
Von der Einberufung der Mitgliedervertreterversammlung an liegen zur Information der Mitgliedervertreter der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. folgende Unterlagen zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus:
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der Entwurf des Nachtrags Nr. 3 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. und der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung; |
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der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. und der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung vom 2. November 1992 und dessen Nachträge vom 11. Oktober 1993 (Nachtrag 1) und vom 28. April 2014 (Nachtrag 2); |
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die Jahresabschlüsse und Lageberichte der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025; |
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die Jahresabschlüsse und Lageberichte der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025; |
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der vom Vorstand der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. und der Geschäftsführung der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung gemeinsam erstattete Bericht zur Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 19. Mai 2026 (Bericht über den Unternehmensvertrag entsprechend § 293a i. V. m. § 295 Abs. 1 AktG). |
Auf Verlangen wird jedem Mitgliedervertreter der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zur Verfügung gestellt.
| Zu Punkt 7 - | Wahlen zur Mitgliedervertretung |
Vorstand und Aufsichtsrat machen für die anstehenden Wahlen zur Mitgliedervertretung die Wahlvorschläge gemäß den nachstehenden Unterpunkten 7.1, 7.2, 7.3 und 7.4, über die eine Abstimmung zusammengefasst im Wege der Listenwahl vorgesehen ist:
| 7.1 |
Gruppe B |
Mit Ablauf der diesjährigen Mitgliedervertreterversammlung scheidet turnusgemäß die Gruppe B aus und muss routinemäßig neu gewählt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von den bisherigen Mitgliedervertretern der Gruppe B die folgenden Personen mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2030 wiederzuwählen:
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Thomas Banasiewicz, Münster
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Andrea Belegante, Esslingen am Neckar
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Ralph Bührig, Potsdam
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Axel Hochschild, Greifswald
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Josef Hofmann, Würzburg
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Ernst Läuger, Warngau-Oberwarngau
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Volker Lux, Leipzig
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Dr. Michael Oelck, Nottuln
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Mike Schneider, Hannover
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Eckhard Stein, Wilhelmshaven
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Weiterhin schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor,
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Sven Ruschhaupt, Osnabrück
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neu in die Gruppe B mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2030 zu wählen.
| 7.2 |
Gruppe A |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
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Jana Schimke, Rangsdorf
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neu in die Gruppe A mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2029 zu wählen.
Weiterhin schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, von den bisherigen Mitgliedervertretern der Gruppe A die folgende Person mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2029 wiederzuwählen:
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Joachim Otto, Auerbach
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| 7.3 |
Gruppe C |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von den bisherigen Mitgliedervertretern der Gruppe C die folgenden Personen mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2027 wiederzuwählen:
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Björn Geertz, Schleswig
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Albert Lienemann, Holtrop
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Sven Rohde, Frankfurt am Main
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| 7.4 |
Gruppe D |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von den bisherigen Mitgliedervertretern der Gruppe D die folgenden Personen mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2028 wiederzuwählen:
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Dr. Friedemann Berg, Berlin
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Dierk Böckenholt, Preetz
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Dr. Alexander Neuhäuser, Frankfurt am Main
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Karsten Sachse, Paitzdorf
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Die Mitgliedervertreterversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Hamburg, 22. Mai 2026
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : SIGNAL IDUNA Lebensversicherung VVaG, Hambourg, Allemagne.