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Ordentliche Mitgliedervertreterversammlung Ureg 22/05/2026 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G.

Hamburg

Wir laden die Mitgliedervertreter zu der am

Donnerstag, 25. Juni 2026, 10.00 Uhr,

im Hotel GRAND ELYSEE Hamburg,
?? Rue sans nom, 20148 Hamburg, Allemagne
,
Raum „Spiegelsaal“, EG,

stattfindenden

ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung

ein.


TAGESORDNUNG

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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes sowie der Berichte des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025

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Entlastung des Vorstandes

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Entlastung des Aufsichtsrates

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Bestellung des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht

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Änderung der Satzung

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Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung

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Wahlen zur Mitgliedervertretung

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Verschiedenes

BESCHLUSSVORSCHLÄGE
 

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Zu Punkt 2 - Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
 

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Zu Punkt 3 - Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
 

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Zu Punkt 4 - Bestellung des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Prüfer des Einzelabschlusses der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht zu bestellen.

Die Beschlussfassung betreffend die Bestellung des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht steht dabei unter den Vorbehalt, dass nach einem noch zu verabschiedenden Gesetz über die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2025 geänderten Fassung

―

eine Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfolgen hat und

―

eine Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung zur Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung gegeben ist.
 

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Zu Punkt 5 - Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

1.

§ 7 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert:

„Als Mitgliedervertreter können nur volljährige natürliche Personen gewählt werden, die Vereinsmitglieder sind. Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes können der Mitgliedervertretung nicht angehören.“

2.

§ 7 Absatz 5 der Satzung wird wie folgt geändert:

„Eine Wiederwahl von Mitgliedervertretern ist zulässig. Die gesamte Amtszeit eines Mitgliedervertreters darf insgesamt höchstens 12 Jahre betragen.“

3.

§ 7 Absatz 7 der Satzung wird wie folgt geändert:

„Erlischt das Amt eines Mitgliedervertreters gemäß Ziff. 6, so kann die Mitgliedervertretung eine Ersatzperson für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen wählen. In allen anderen Fällen bestimmt die Mitgliedervertretung die Amtszeit, die so zu bemessen ist, dass die in Ziff. 4 vorgesehene Regelung laufend eingehalten werden kann.“

4.

§ 7 Absatz 8 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

5.

§ 10 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„1.

Die Versammlungen finden am Sitz des Versicherungsvereins bzw. einer Organisations- oder Gebietsdirektion der SIGNAL IDUNA Gruppe oder als virtuelle Versammlung nach § 10 Ziff. 3 der Satzung statt.

2.

Zu den Versammlungen lädt der Vorstand schriftlich ein. Die Einladung muss den Mitgliedervertretern mit Angabe der Tagesordnung und des Versammlungsortes mindestens 30 Tage vor dem Versammlungstage zugestellt werden. Im Falle einer virtuellen Versammlung muss die Einberufung auch angeben, wie sich die Mitgliedervertreter elektronisch zur Versammlung zuschalten können; zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass eine physische Präsenz der Mitgliedervertreter am Ort der Versammlung ausgeschlossen ist.

3.

Der Vorstand ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2031 ermächtigt vorzusehen, dass die Versammlung in diesem Zeitraum ohne physische Präsenz der Mitgliedervertreter am Ort der Versammlung abgehalten wird (virtuelle Versammlung). Die dazu getroffenen Regelungen sind unter Beachtung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Einberufung der Versammlung bekannt zu geben. Auf die virtuelle Versammlung der Mitgliedervertreter finden alle Regelungen dieser Satzung für Versammlungen der Mitgliedervertreter Anwendung, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorsieht oder in dieser Satzung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

4.

An den Versammlungen sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands mit beratender Stimme teilnehmen. Bei Durchführung einer virtuellen Versammlung können die Mitglieder des Aufsichtsrats auch im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen; dies gilt jedoch nicht für den Vorsitzer, sofern dieser ein Mitglied des Aufsichtsrats ist.“

6.

In § 11 Absatz 1 der Satzung wird das Wort „Erschienenen“ durch das Wort „Teilnehmenden“ ersetzt.
 

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Zu Punkt 6 - Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersvorsorgung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

 

Die Mitgliedervertreterversammlung stimmt dem Abschluss des Nachtrags Nr. 3 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. und der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung nach Maßgabe des vorgelegten Vertragsentwurfs zu.

Wegen des wesentlichen Vertragsinhalts wird auf den nachfolgend bekannt gemachten Entwurf des Nachtrags Nr. 3 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verwiesen:

Nachtrag Nr. 3 zum
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag


zwischen

SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G.

?? Rue sans nom, 20354 Hamburg, Allemagne

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- nachfolgend: SIGNAL IDUNA Leben -


und

SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung

?? Rue sans nom, 20354 Hamburg, Allemagne

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- nachfolgend: SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH -
- zusammen auch die Parteien -


Diese Vereinbarung ergänzt den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 2. November 1992 und dessen Nachträge vom 11. Oktober 1993 (Nachtrag 1) und vom 28. April 2014 (Nachtrag 2). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erhält die folgende neue Fassung. Die Nachträge Nr. 1 und Nr. 2 werden aufgehoben.

Es werden die folgenden Vertragsbestimmungen angepasst:

 
(1)

§ 3 Nr. 2 wird gestrichen:

Die Regelungen in § 3 Nr. 2 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages und des Nachtrags Nr. 1 werden vollständig aufgehoben. Die in § 3 nachfolgende Ziff. Nr. 3 wird damit Ziff. Nr. 2 und die Ziff. Nr. 4 wird damit Ziff. Nr. 3. Der Nachtrag Nr. 1 hat keine Geltung mehr.

(2)

§ 4 erhält folgende neue Fassung:

1.

Die SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn entsprechend § 301 AktG, in seiner jeweils gültigen Fassung an die SIGNAL IDUNA Leben abzuführen.

2.

Die SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH kann mit Zustimmung der SIGNAL IDUNA Leben Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründbar ist.

Die während der Dauer dieses Vertrages gebildeten Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der SIGNAL IDUNA Leben aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinnrücklagen nach § 272 Absatz 3 HGB, die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen.

(3)

§ 5 enthält folgende neue Fassung:

SIGNAL IDUNA Leben verpflichtet sich zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung. Der Nachtrag Nr. 2 hat keine Geltung mehr.

(4)

In § 6 wird als Satz 4 hinzugefügt:

Der Abschluss, die Änderung, die Aufhebung, die Kündigung oder die Beendigung durch Rücktritt dieses Vertrages stehen nach Maßgabe des § 12 Absatz 1 VAG unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die BaFin.

(5)

In § 6 wird als Satz 5 hinzugefügt:

Darüber hinaus kann der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Aufhebungsverlangen der BaFin.

Die Wirksamkeit des Nachtrags Nr. 3 steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der BaFin.

ERGÄNZENDE HINWEISE ZU PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG:

Von der Einberufung der Mitgliedervertreterversammlung an liegen zur Information der Mitgliedervertreter der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. folgende Unterlagen zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus:

•

der Entwurf des Nachtrags Nr. 3 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. und der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung;

•

der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. und der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung vom 2. November 1992 und dessen Nachträge vom 11. Oktober 1993 (Nachtrag 1) und vom 28. April 2014 (Nachtrag 2);

•

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025;

•

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025;

•

der vom Vorstand der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. und der Geschäftsführung der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung gemeinsam erstattete Bericht zur Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 19. Mai 2026 (Bericht über den Unternehmensvertrag entsprechend § 293a i. V. m. § 295 Abs. 1 AktG).

Auf Verlangen wird jedem Mitgliedervertreter der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zur Verfügung gestellt.
 

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Zu Punkt 7 - Wahlen zur Mitgliedervertretung

Vorstand und Aufsichtsrat machen für die anstehenden Wahlen zur Mitgliedervertretung die Wahlvorschläge gemäß den nachstehenden Unterpunkten 7.1, 7.2, 7.3 und 7.4, über die eine Abstimmung zusammengefasst im Wege der Listenwahl vorgesehen ist:

7.1

Gruppe B

Mit Ablauf der diesjährigen Mitgliedervertreterversammlung scheidet turnusgemäß die Gruppe B aus und muss routinemäßig neu gewählt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von den bisherigen Mitgliedervertretern der Gruppe B die folgenden Personen mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2030 wiederzuwählen:

•

Thomas Banasiewicz, Münster
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Münster

•

Andrea Belegante, Esslingen am Neckar
Hauptgeschäftsführerin des Fachverbandes Leben Raum Gestaltung Hessen / Rheinland-Pfalz

•

Ralph Bührig, Potsdam
Hauptgeschäftführer der Handwerkskammer Potsdam

•

Axel Hochschild, Greifswald
Präsident der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

•

Josef Hofmann, Würzburg
Vizepräsident der Handwerkskammer für Unterfranken

•

Ernst Läuger, Warngau-Oberwarngau
Präsident des Handelsverbandes Bayern e. V.

•

Volker Lux, Leipzig
Hauptgeschäftführer der Handwerkskammer zu Leipzig

•

Dr. Michael Oelck, Nottuln
Hauptgeschäftführer des LandBauTechnik-Bundesverbandes e. V.

•

Mike Schneider, Hannover
Präsident des Niedersächsischen Handwerktages (NHT)

•

Eckhard Stein, Wilhelmshaven
Präsident der Handwerkskammer Oldenburg

Weiterhin schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor,

•

Sven Ruschhaupt, Osnabrück
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

neu in die Gruppe B mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2030 zu wählen.

7.2

Gruppe A

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

•

Jana Schimke, Rangsdorf
Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (DEHOGA)

neu in die Gruppe A mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2029 zu wählen.

Weiterhin schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, von den bisherigen Mitgliedervertretern der Gruppe A die folgende Person mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2029 wiederzuwählen:

•

Joachim Otto, Auerbach
Geschäftsführer der Franz Otto GmbH & Co. KG

7.3

Gruppe C

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von den bisherigen Mitgliedervertretern der Gruppe C die folgenden Personen mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2027 wiederzuwählen:

•

Björn Geertz, Schleswig
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Flensburg

•

Albert Lienemann, Holtrop
Zentral- und Lüftungsbaumeister, Gas- und Wasserinstallateurmeister

•

Sven Rohde, Frankfurt am Main
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Hessen e. V.

7.4

Gruppe D

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von den bisherigen Mitgliedervertretern der Gruppe D die folgenden Personen mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2028 wiederzuwählen:

•

Dr. Friedemann Berg, Berlin
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes
des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.

•

Dierk Böckenholt, Preetz
????????????
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nord e. V.

•

Dr. Alexander Neuhäuser, Frankfurt am Main
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes
der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)

•

Karsten Sachse, Paitzdorf
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ostthüringen

Die Mitgliedervertreterversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

 

Hamburg, 22. Mai 2026

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : SIGNAL IDUNA Lebensversicherung VVaG, Hambourg, Allemagne.