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Bekanntmachung gemäß § 78 Satz 1 UmwG i.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG Ureg25/06/2024 German Company Register, Allemagne
Texte
HELLA GmbH & Co. KGaALippstadtBekanntmachung gemäß § 78 Satz 1 UmwG i.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwGEs ist beabsichtigt, die Hella Pagid GmbH mit Sitz in Essen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter Registernummer HRB 24217 (" Hella Pagid") als übertragende Gesellschaft auf die HELLA GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Lippstadt, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter Registernummer HRB 6857 (" HELLA") als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Der Verschmelzungsvertrag zwischen der HELLA und der Hella Pagid wurde am 25.06.2024 notariell beurkundet und am 25.06.2024 zum Handelsregister des Sitzes der HELLA eingereicht. Das gesamte Stammkapital der Hella Pagid befindet sich in der Hand der HELLA. Daher ist die Zustimmung der Hauptversammlung der HELLA zu dem Verschmelzungsvertrag nach § 78 Satz 1 UmwG i.V.m. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Die persönlich haftende Gesellschafterin weist hiermit die Kommanditaktionäre auf ihr Recht nach § 78 Satz 1 UmwG i.V.m. § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt die Erleichterung nach § 78 Satz 1 UmwG i.V.m. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht, wenn Kommanditaktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger unter Nachweis des Aktienbesitzes an die HELLA, Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Hella Pagid zum Verschmelzungsvertrag sowie ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht sind nicht erforderlich (§ 78 Satz 1 UmwG i.V.m. § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG, § 78 Satz 1 UmwG i.V.m. 60 UmwG, §§ 8 Abs. 3 Satz 1, 9 Abs. 2, Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG). Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der HELLA unter der Anschrift Rixbecker Str. 75 in 59557 Lippstadt die gemäß § 78 Satz 1 UmwG i.V.m. § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen aus und können dort während der üblichen Geschäftszeiten von den Kommanditaktionären der HELLA eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Kommanditaktionär der HELLA unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.
Lippstadt, im Juni 2024 HELLA GmbH & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin Hella Geschäftsführungsgesellschaft mbH Die Geschäftsführung |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt, Allemagne.