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Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahe-stehenden Personen nach § 111c Abs. 2 AktG Ureg26/05/2025 German Company Register, Allemagne

Texte

Südwestdeutsche Salzwerke AG

Heilbronn

Wertpapierkennnummer 734660
ISIN: DE 000 734660 3

Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften
mit nahestehenden Personen nach § 111c Abs. 2 AktG

Das ???? ????????????????? ist i.S.d. § 111a AktG eine nahestehende Person der Südwestdeutsche Salzwerke AG, Heilbronn ("Gesellschaft"), weil es zusammen mit der Stadt Heilbronn (mittelbar) mehr als 50 % der Anteile an der Gesellschaft hält. Die Gesellschaft hat mit dem ???? ????????????????? am 22. Mai 2025 einen Kaufvertrag über Bergwerksfelder zur Gewinnung von Steinsalz nebst den mit diesem in gleicher Lagerstätte auftretenden Salzen geschlossen, namentlich über das Bergwerksfeld "Albert der Bastler", gelegen auf Gemarkung Kirchhausen, Bonfeld und Fürfeld, Kreis Heilbronn, eingetragen im Grundbuch, Grundbuchbezirk Kirchhausen, Bergwerksgrundbuch Blatt Nr. 22 unter der laufenden Nummer 1, amtliche Feldesnummer laut Berechtsamsbuch Baden-Württemberg 3103, mit der Größe von 1.900.900 m 2, das Bergwerksfeld "Bernd-Helmuts Bergwerk", gelegen auf Gemarkung Biberach und Kirchhausen, Kreis Heilbronn, eingetragen im Grundbuch, Grundbuchbezirk Kirchhausen, Bergwerksgrundbuch Kirchhausen Blatt Nr. 7 unter der laufenden Nummer 1, amtliche Feldesnummer laut Berechtsamsbuch Baden-Württemberg 3102, Größe 2.403.200 m 2 und das Bergwerksfeld "Klara", gelegen auf Gemarkung Bonfeld, Fürfeld und Kirchhausen, Kreis Heilbronn, eingetragen im Grundbuch, Grundbuchbezirk Kirchhausen, Bergwerksgrundbuch Blatt Nr. 6 unter der laufenden Nummer 1, amtliche Feldesnummer laut Berechtsamsbuch Baden-Württemberg 3105, Größe 3.543.900 m 2, zum Gesamtkaufpreis von EUR 11.824.000,00. Die Berechnung des Kaufpreises orientiert sich an einem zwischen den Parteien vereinbarten Berechnungsschema ("Kaufpreisschema"), welches mit der Landesbergdirektion abgestimmt wurde. Der Kaufpreis ist bis zum 30. Juni 2025 zur Zahlung fällig, frühestens jedoch nach Vorliegen der nach dem Bundesberggesetz erforderlichen Genehmigung. Sollten benachbarte Bergwerksfelder erworben oder gepachtet werden, wird bei einer dadurch ermöglichten und beabsichtigten Erweiterung des Salzabbaus auf den jetzt erworbenen Bergwerksfeldern eine Nachzahlung fällig, die nach dem Kaufpreisschema bestimmt wird.

Ebenfalls am 22. Mai 2025 haben sich das ???? ????????????????? und die Gesellschaft in einem Nachtrag zu ihrem Kaufvertrag über den Erwerb der Bergwerksfelder "Prosit Ruthle", "Sanfte Maria" und "Schöne Renate" aus dem Jahr 2022 auf eine Nachzahlung von EUR 502.000,00 als Gegenleistung für einen weiteren Salzabbau verständigt, berechnet nach dem Kaufpreisschema. Die Nachzahlung ist bis zum 30. Juni 2025 fällig.

 

Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft

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