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Pacte d'ac­tion­naires – Dé­no­mi­na­tion : Johanniter-Krankenhaus Bramsche GmbH – Objet social Hrb05/11/2007 German Trade Register Announcements, Allemagne (01/11/2007)

Vue d’ensemble

Texte

Johanniter-Krankenhaus Bramsche gGmbH, Bramsche (
Hasestraße 16-19, 49565 Bramsche
). Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2007 hat eine Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurden insbesondere § 1 (Firma) und § 2 (Unternehmensgegenstand) geändert. Neue Firma: Johanniter-Krankenhaus Bramsche GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheits- und Altenpflegewesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr.2 der Abgabenordnung. Der Zweck wird verwirklicht durch die Förderung, den Betrieb und die Unterhaltung von Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und Wohnanlagen, insbesondere durch den Betrieb des Johanniter-Krankenhauses in Treuenbrietzen und an anderen Orten sowie Ausbildungsstätten, Nebenbetrieben und sonstigen Einrichtungen zur stationären und ambulanten Versorgung von Patienten unabhängig von Rasse, Nationalität, Religionszugehörigkeit und Wohnsitz. Das Unternehmen hat das Recht, Beteiligungen zu erwerben, zu halten und zu veräußern. Die Gesellschat ist zu sämtlichen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder zweckmäßig erscheinen. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung der im Leitbild des Johanniterordens für seine Krankenhäuser festgelegten Grundsätze und im Sinne christlicher Nächstenlieben im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Dieses geschieht unter anderem auch durch die seelsorgerische Betreuung und das regelmäßige Abhalten vcon Gottesdiensten. Die Gesellschaft fördert damit religiöse Zwecke gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung. Aufgabe der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unter Berücksichtigung des § 5 dienlich sind, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnuing entgegenstehen. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch a) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen; b) Hilfspersonen entgeltlich und unentgeltlich einsetzen; c) eigene Rechtsträger gründen; d) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Niels-Stensen-Kliniken Bramsche GmbH, Bramsche, Allemagne.