Moteur de recherche d’entreprises européennes

Cessation – Fusion : KARL MAYER Textilmaschinenfabrik GmbH Hrb 22/12/2006 Publications du registre du commerce allemand, Allemagne (21/12/2006)

Vue d’ensemble

Texte

KARL MAYER Asia GmbH, Obertshausen (
?? Rue sans nom, 63179 Obertshausen, Allemagne
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KARL MAYER Textilmaschinenfabrik GmbH mit Sitz in Obertshausen (Amtgericht Offenbach am Main HRB 2203) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : KARL MAYER Asia GmbH, Obertshausen, Allemagne.