Düsseldorf
WKN: A2DA58 / ISIN: DE000A2DA588
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
unter Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts)
Die ordentliche Hauptversammlung der MAX Automation SE hat am 25. Mai 2023 beschlossen, den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu ermächtigen, eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 14. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals). Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ergibt sich aus der im Bundesanzeiger vom 14. April 2023 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der MAX Automation SE am 25. Mai 2023.
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