Moteur de recherche d’entreprises européennes

Ins­crip­tion – Conseil exécutif (6 personnes) – Siège : Mannheim Weitere Sitze sind in Stuttgart und Karlsruhe – Dé­no­mi­na­tion : Landesbank Baden-Württemberg – Règle de re­pré­sen­ta­tion – Statut Hrcdd28/11/2005 German Trade Register daily updates, Allemagne

Vue d’ensemble

Texte

Nummer der Eintragung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis Prokura

a) Rechtsform, Beginn und Satzung

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

c) Kommanditisten, Mitglieder

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

1

a) Landesbank Baden-Württemberg

b) Mannheim Weitere Sitze sind in Stuttgart und Karlsruhe.

c) 1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 2 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschäfte rechtlich unselbständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger sein. 8. Die Landesbank ist zur Anlage von Mündelgeld geeignet.

a) Der Vorstand besteht aus mehreren Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b) Bestellt als Vorstand: Dr. ??????????, ?????????, Stuttgart, *??.??.???? Bestellt als Vorstand: ????, ???????, Weingarten, *??.??.???? Bestellt als Vorstand: ????????, ???????, Backnang, *??.??.???? Bestellt als Vorstand: ????, ?????? ?????????, Billigheim, *??.??.???? Bestellt als Vorstand: ???????, ????????????, Bad Homburg, *??.??.???? Bestellt als Vorstand: Dr. jur. ??????, ???????? ????????, Stuttgart, *??.??.????

a) Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) vom 11.11.1998 (GBl. 1998, 589 ff.). Satzung vom 01.01.1999 zuletzt geändert am 13.12.2004

a) 28.11.2005 Winkler

b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.11.2005. Tag der ersten Eintragung: 10.03.1999 Satzung: Sonderband Blatt 15-22 Änderungsbeschlüsse: Sonderband Blatt 31-34, 37-41, 47- 52, 58-64

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Landesbank Baden-Württemberg, Mannheim, Allemagne.