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Bekanntmachung der Anfechtung und der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S. 1 AktG Ureg10/06/2011 German Company Register, Allemagne

Texte

Agraraktiengesellschaft Albrecht Daniel Thaer

Schulzendorf

(AG Frankfurt/Oder HRB 12588 FF)

Bekanntmachung der Anfechtung und der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S. 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S.1 AktG wird bekanntgemacht, dass eine Aktionärin gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 25.02.2011, durch die

der Jahresabschluss für 2009 festgestellt wurde (Tagesordnungspunkt 2),

dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt wurde (Tagesordnungspunkt 4),

ein neuer Aufsichtsrat gewählt worden ist (Tagesordnungspunkt 5) und

ein Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 gewählt worden ist (Tagesordnungspunkt 6),

Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben hat. Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt/Oder, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 31 O 36/11 anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Das Gericht hat darauf hingewiesen, das Verfahren zunächst in die gerichtliche Mediation überstellen zu wollen.

 

Schulzendorf, im Mai 2011

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Vorstand

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