Moteur de recherche d’entreprises européennes

Bekanntmachung gemäß §§ 248a AktG, 149 Abs. 2 AktG Ureg07/09/2007 German Company Register, Allemagne

Texte

Vattenfall Europe Aktiengesellschaft

Berlin

Bekanntmachung gemäß §§ 248a AktG, 149 Abs. 2 AktG


Herr Claus Heinrich hat seine unter dem Aktenzeichen 23 U 14/07 anhängige Berufung gegen das erstinstanzliche, Klage abweisende Urteil des Landgerichts Berlin vom 11. Januar 2007 (Aktenzeichen 93 O 31/06) mit Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegenüber dem Kammergericht Berlin vom 1. August 2007 zurückgenommen. Herr Heinrich hatte Anfechtungsklage gegen den auf der Hauptversammlung vom 01. und 02. März 2006 am 02. März 2006 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Vattenfall Europe AG auf Vattenfall Aktiebolag (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erhoben. Prozessbevollmächtigter des Klägers war Herr Rechtsanwalt die Ulf Pieconka, Würzburg.

Die übrigen unter dem oben genannten Aktenzeichen anhängigen Berufungen werden hiervon nicht berührt.

Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Rücknahme der Berufung, insbesondere über Leistungen der Gesellschaft oder ihr zurechenbare Leistungen Dritter, sind mit der genannten Aktionärin weder getroffen, noch sind solche Leistungen erbracht, zugesagt oder in Aussicht gestellt worden.

 

Berlin, im August 2007

Vattenfall Europe AG

Der Vorstand



Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Vattenfall Europe AG, Berlin, Allemagne.

Creative Commons License Les visualisations de "Vattenfall Europe AG - Bekanntmachung gemäß §§ 248a AktG, 149 Abs. 2 AktG" sont mis à disposition par North Data et peuvent être réutilisées selon les termes de la licence Creative Commons CC-BY.