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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg27/03/2025 German Company Register, Allemagne
Texte
Alzchem Group AGTrostbergISIN: DE000A2YNT30
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Alzchem Group AG und den Konzern, jeweils zum 31. Dezember 2024, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB, ferner die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung. Die Unterlagen sind, gemeinsam mit dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, im Internet unter www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Alzchem Group AG zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 113.023.833,83 wie folgt zu verwenden:
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen 70.568 eigenen - und damit nicht dividendenberechtigten - Aktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 1,80 je dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend angepassten Gesamtausschüttungsbetrag und Gewinnvortrag vorsieht. Die Auszahlung einer von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am Dienstag, 13. Mai 2025. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das am 1. Januar 2025 begonnene Geschäftsjahr Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das am 1. Januar 2025 begonnene Geschäftsjahr zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt werden, sofern die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. |
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| 6. |
Wahl des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das am 1. Januar 2025 begonnene Geschäftsjahr Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive ("CSRD") eine Bestellung durch die Hauptversammlung verlangt, zum Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen. Der Beschluss bleibt damit wirkungslos, wenn das CSRD-Umsetzungsgesetz entweder nicht in Kraft tritt oder für den Nachhaltigkeitsbericht 2025 keine Notwendigkeit der Bestellung eines Prüfers durch die Hauptversammlung vorsieht. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. |
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden; der Vermerk über die Prüfung ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht nebst dem Vermerk über seine Prüfung ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen. |
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| 8. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Gemäß § 102 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Alzchem Group AG mit der Beendigung der Hauptversammlung 2025. Zur Besetzung der frei werdenden Aufsichtsratsposten ist daher eine Neuwahl durch die Hauptversammlung erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung i.V.m. den §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG aus vier, sämtlich von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat hat in Erfüllung der Vorgaben des § 111 Abs. 5 AktG durch Beschluss vom 26. Februar 2025 festgelegt, dass der neu zu wählende Aufsichtsrat zu mindestens 25% mit Frauen besetzt sein muss. Der der Hauptversammlung unterbreitete Wahlvorschlag des Aufsichtsrats erfüllt diese Vorgaben. Die vom Aufsichtsrat gemachten Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben sowie die von ihm gem. Empf. C.1 DCGK beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Kompetenzprofil und Zielekatalog des Aufsichtsrats werden in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB dargestellt, die Teil der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten bzw. zugänglich gemachten Unterlagen ist. Bei den Wahlen soll von der in § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Aufsichtsratsmitglieder für eine kürzere als die gesetzliche Regel-Amtszeit von fünf Jahren zu bestellen. Hiermit soll den Anforderungen einer modernen Corporate Governance Rechnung getragen werden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die folgenden Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2025 im Wege der Einzelwahl als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, und zwar die Herren
Zu Empfehlung ("Empf.") C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") wird erklärt, dass Herr Im Übrigen bestehen zwischen keinem der vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär persönliche oder geschäftliche Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt in diesem Sinne sind solche Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind die vorgeschlagenen Kandidaten auch als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand anzusehen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht. Die ausführlichen Lebensläufe der Kandidaten finden Sie in Teil III.1 sowie im Internet unter www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ Für den Fall seiner Wahl ist beabsichtigt, Herrn |
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| 9. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder § 120a Abs. 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 19. März 2025 eine Reihe technisch gebotener Änderungen an dem von der Hauptversammlung zuletzt am 11. Mai 2023 gebilligten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Dabei ging es u.a. um die Anforderungen an die von den Vorstandsmitgliedern zu erwerbenden und während ihrer Amtsdauer zu haltenden Pflichtaktien sowie die Modalitäten zur Berechnung der Maximalvergütung. Darüber hinaus ist die Maximalvergütung auf ein marktangemessenes Niveau angehoben worden. Das neue Vergütungssystem soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Der Aufsichtsrat schlägt vor, das vom Aufsichtsrat am 19. März 2025 beschlossene Vorstandsvergütungssystem gemäß § 120a Abs. 1 AktG zu billigen. Das zur Billigung vorgeschlagene Vergütungssystem ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich. |
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| 10. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats Gemäß § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Einen solchen Beschluss hat die Hauptversammlung der Gesellschaft zuletzt am 12. Mai 2021 gefasst, weshalb turnusmäßig eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Die Beschlussfassung ist aber auch deshalb erforderlich, weil Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung sind, dass die aktuelle Vergütung in ihrer Höhe nicht mehr marktgerecht ist. Die aktuelle Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus dem Vergütungssystem, das in § 14 der Satzung der Gesellschaft konkretisiert wird. Danach erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für ihre Tätigkeit eine fixe Vergütung, deren Höhe im Einzelnen von den Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in seinen Ausschüssen abhängt. Variable Vergütungselemente sind im Vergütungssystem des Aufsichtsrats nicht vorgesehen, ebenso wenig ein Sitzungsgeld. An diesem grundsätzlichen Konzept soll auch in Zukunft festgehalten werden. Jedoch schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Vergütung insgesamt auf ein höheres Niveau zu heben. Das ist in erster Linie das Ergebnis der wachsenden Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder eines kontinuierlich wachsenden Unternehmens, aber auch eines Vergleichs mit anderen international tätigen SDAX-Unternehmen. Damit wird der gesetzlichen Anforderung Genüge getan, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen soll. Bei alldem handelt es sich um die erste Anhebung der Aufsichtsratsvergütung seit dem Börsengang der Gesellschaft im Jahr 2017. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
Der vollständige § 14 der Satzung (in seiner bisherigen und der vorgeschlagenen Neufassung) sowie das in seiner Struktur grundsätzlich unveränderte und nur hinsichtlich der Vergütungshöhe an die Neufassung angepasste Vergütungssystem sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich. |
Teil II: Weitere Angaben zur Einberufung
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 10.176.335 Stück. Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben Aktiengattung an. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Von den genannten 10.176.335 Aktien hält die Gesellschaft derzeit 70.568 eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen. |
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| 2. |
Virtuelle Hauptversammlung; Ort der Hauptversammlung; elektronische Zuschaltung Auf der Grundlage von § 118a AktG i.V.m. § 17 Abs. 2 S. 1 der Satzung hat der Vorstand beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abzuhalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Kantinengebäude am Sitz der Gesellschaft in der Dr.-Albert-Frank-Straße 32 in 83308 Trostberg. Aufgrund ihrer virtuellen Form wird die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) an dem vorstehend genannten Ort abgehalten. Für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten findet stattdessen eine Live-Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice unter www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ statt. Die für die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung erforderlichen persönlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt ("HV-Ticket"). Bei Nutzung des passwortgeschützten Internetservice und Anklicken des Buttons "Betreten der Hauptversammlung" während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 8. Mai 2025 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigte elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung "zugeschaltet". Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sowie individuell zugelassene Gäste können die Hauptversammlung - oder auch nur Teile davon - nicht im Internet verfolgen. |
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| 3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte; Anmeldeverfahren; Nachweisstichtag Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. zur elektronischen Zuschaltung zu ihr) und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich hierfür rechtzeitig unter Beifügung eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes nach § 67c Abs. 3 AktG in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Anerkannt wird auch der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut gemäß § 123 Abs. 4 AktG (in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung). Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den 1. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: Alzchem Group AG
Für die Fristwahrung ist nicht die Absendung, sondern der Zugang der Anmeldung entscheidend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung, also auf Mittwoch, den 16. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht, nicht mit dem richtigen Inhalt oder nicht in der gehörigen Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen; sie muss dies jedoch nicht tun, soweit sie den Nachweis - unter Wahrung der Gleichbehandlung der Aktionäre - sachlich für ausreichend erachtet. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung geht keine Veräußerungssperre einher; unsere Aktionäre sind daher auch nach der Anmeldung zur Hauptversammlung oder dem Verstreichen des Nachweisstichtags berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Aktienveräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das Teilnahme- und Stimmrecht bereits angemeldeter Aktionäre keine Bedeutung; das Gleiche gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär werden, stehen die mit den erworbenen Aktien verbundenen Teilnahme- und Stimmrechte im Hinblick auf die Hauptversammlung 2025 nicht zu. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers durch den teilnahmeberechtigten Aktionär bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung; hierfür ist vielmehr der Depotbestand am Tag der Hauptversammlung maßgebend. Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden dem Aktionär bzw. dem von ihm benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für den passwortgeschützten Internetservice unter www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ übersandt ("HV-Ticket"). Über den Internetservice kann der Aktionär bzw. der Bevollmächtigte innerhalb der dafür jeweils vorgesehenen Zeiträume nicht nur die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, sondern unter anderem auch seine Briefwahlstimme elektronisch abgeben, ändern oder widerrufen, Vollmacht und ggf. Weisung, auch an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, erteilen, ändern oder widerrufen, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung abgeben und ansehen, über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden (der das Recht einschließt, Anträge zu stellen, Wahlvorschläge zu machen, Auskunft zu verlangen und Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen), Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 4 AktG stellen und unbeantwortete Fragen oder Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll geben. Über den passwortgeschützten Internetservice können die zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter vor der ersten Abstimmung der Hauptversammlung ferner das Teilnehmerverzeichnis einsehen. Um den rechtzeitigen Erhalt ihres HV-Tickets sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes zu sorgen. |
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| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe; Stimmrechtsvertretung
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| 5. |
Rechte der Aktionäre: (Gegen-) Anträge, Wahlvorschläge, Stellungnahmen, Rederecht, Auskunftsrecht, Widerspruch
Erläuterungen zu den vorstehenden Rechten der Aktionäre sind auch im Internet unter www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar. |
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| 6. |
Informationen nach § 124a AktG; Internetseite der Gesellschaft Diese Einberufung, die der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen, wie zum Beispiel der Vergütungsbericht und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat, sind im Internet unter www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich. Dort finden sich auch Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG. Unmittelbar nach der Hauptversammlung werden dort auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. |
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| 7. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre Die Alzchem Group AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte ("HV-Ticket") und Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zum Internetservice des Aktionärs sowie Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zum Internetservice des vom jeweiligen Aktionär ggf. benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht bereits von den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten selbst, insbesondere im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung, angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank (Letztintermediär) sie an die Gesellschaft. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auch unter www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ Gerne senden wir Ihnen diese auch per Post zu. |
Teil III: Weitere Informationen zu den Aufsichtsratskandidaten (Tagesordnungspunkt 8)
Selbständiger Unternehmer, Geschäftsführer der four two na GmbH, München |
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Persönliche Daten |
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| Geburtsdatum | 1968 | |||
| Wohnort | München | |||
| Nationalität | Deutsch | |||
| Erstbestellung | 2017 | |||
| Bestellt bis | 2025 | |||
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Ausbildung |
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| 2000 | MBA (WHU-Kellogg) | |||
| 1993 | Abschluss Studium Wirtschaftsingenieur (FH), Rosenheim | |||
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Beruflicher Werdegang |
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| Seit 2004 | Geschäftsführer four two na GmbH | |||
| 2005 - 2007 | Vorstandsmitglied Arques Industries AG | |||
| 2003 - 2005 | Geschäftsführer CFO Versatel Deutschland GmbH | |||
| 2002 - 2003 | Geschäftsführer Tesion Telekommunikation GmbH | |||
| 2000 - 2002 | Vice President Procurement Completel NV Paris | |||
| 1996 - 2000 | Manager Network Procurement VIAG Interkom GmbH | |||
| 1994 - 1996 | Projektingenieur Mannesmann Mobilfunk GmbH | |||
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Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten |
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Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien |
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Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen |
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| Aufgrund seiner langjährigen exekutiven Tätigkeit in diversen Beteiligungsunternehmen, u.a. als ehemaliger Vorstand eines börsennotieren MDAX-Unternehmens, verfügt Herr Zöllner über eine breit gefächerte operative Erfahrung in Unternehmen verschiedenster Branchen. Er verfügt ferner über eine umfangreiche Gremienerfahrung aus seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender in verschiedenen Unternehmen. Herr Zöllner kann eine umfassende Expertise in den Bereichen der Unternehmensführung, Strategieentwicklung, M&A und Restrukturierung in einer breiten Palette von Industriebereichen vorweisen. | ||||
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| Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer
Professorin Accounting und Tax, Technische Hochschule Deggendorf; Steuerberaterin, Ecovis BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Landshut |
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Persönliche Daten |
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| Geburtsdatum | 1967 | |||
| Wohnort | Metten | |||
| Nationalität | Deutsch | |||
| Erstbestellung | 2017 | |||
| Bestellt bis | 2025 | |||
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Ausbildung |
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| 2009 | Promotion im internationalen Steuerrecht, Wirtschaftsuniversität Bratislava/Slowakei | |||
| 1994 | Abschluss Studium der Betriebswirtschaftslehre, Rosenheim | |||
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Beruflicher Werdegang |
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| Seit 2015 | Steuerberaterin (freie Mitarbeit) bei Ecovis BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Landshut | |||
| Seit 2024 | Vizepräsidentin für Internationalisierung und Integration der Technischen Hochschule Deggendorf | |||
| 2013 - 2023 | Vorsitzende des Senats der Technischen Hochschule Deggendorf | |||
| Seit 2009 | Professorin an der Technischen Hochschule Deggendorf | |||
| 1994 | Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Kittl & Partner, Deggendorf | |||
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Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten |
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Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien |
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Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen |
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| Frau Prof. Dr. Heigl-Murauer verfügt über ausgewiesene Kenntnisse der nationalen Rechnungslegung (HGB), der IFR-Standards sowie des deutschen Steuerrechts. Sie weist eine 22-jährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Unternehmensumfeld als selbständige Steuerberaterin auf. Ihr fundiertes Wissen in diesen Aufgabengebieten bringt sie seit 2009 als Professorin in die Hochschullehre ein. | ||||
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| Dr. Caspar Frhr. von Schnurbein
Selbständiger Rechtsanwalt, Ettelried |
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Persönliche Daten |
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| Geburtsdatum | 1973 | |||||
| Wohnort | Ettelried | |||||
| Nationalität | Deutsch | |||||
| Erstbestellung | 2017 | |||||
| Bestellt bis | 2025 | |||||
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Ausbildung |
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| 2004 | Promotion im Aktienrecht | |||||
| 2002 | Abschluss Jurastudium (2. Staatsexamen), zuvor Studium in Würzburg, Coimbra (Portugal) und München | |||||
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Beruflicher Werdegang |
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| Seit 2023 | Selbständiger Rechtsanwalt, Ettelried | |||||
| 2013 - 2023 | General Counsel der LIVIA Corporate Development SE | |||||
| 2010 - 2012 | General Counsel M&A des Private Equity Fonds bluO, Luxemburg | |||||
| 2003 - 2010 | Gesellschaftsrechts- und M&A-Anwalt, München | |||||
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Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten |
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Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien |
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Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen |
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| Herr Dr. v. Schnurbein ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt im internationalen Umfeld tätig. Er verfügt über breite Expertise im Gesellschaftsrecht und bei M&A-Transaktionen. Als ehemaliger langjähriger Leiter der Rechtsabteilung einer internationalen Holding ist Herr Dr. v. Schnurbein mit den juristischen Aufgabenstellungen von Wirtschaftsunternehmen in besonderer Weise vertraut . | ||||||
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| Steve Röper
Selbständiger Rechtsanwalt, München |
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Persönliche Daten |
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| Geburtsdatum | 1976 | |||
| Wohnort | München | |||
| Nationalität | Deutsch | |||
| Erstbestellung | 2017 | |||
| Bestellt bis | 2025 | |||
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Ausbildung |
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| 2004 | Abschluss Jurastudium (2. Staatsexamen), zuvor Studium in Rostock
und München |
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Beruflicher Werdegang |
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| Seit 2013 | Selbständiger Rechtsanwalt, München | |||
| 2009 - 2013 | Justitiar des Private Equity Fonds bluO, Luxemburg | |||
| 2007 - 2009 | Senior-Syndikusanwalt, KraussMaffei Gruppe, München | |||
| 2004 - 2007 | Rechtsanwalt, HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München | |||
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Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten |
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Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien |
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Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen |
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| Herr Röper verfügt auf Grund seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in verschiedenen Positionen über langjährige praktische Erfahrungen bei der Strukturierung und Umsetzung internationaler Projekte. Der Fokus seiner anwaltlichen Beratung lag und liegt dabei in den Bereichen M&A und allgemeines Unternehmensrecht. | ||||
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Alzchem Group AG, Trostberg, Allemagne.