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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg12/05/2010 German Company Register, Allemagne
Texte
ABAS Software AktiengesellschaftKarlsruheEinladung
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der ABAS Software AG, |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von 3.372.480,66 EURO wie folgt zu verwenden:
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| 2a. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2009 Für den Fall, dass bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung das zuständige Registergericht am Amtsgericht Mannheim die Kapitalerhöhung um 11.000,00 EURO noch nicht eingetragen haben sollte und die zeichnenden Aktionäre noch nicht in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sein sollten, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von 3.372.480,66 EURO wie folgt zu verwenden:
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfer Oliver Buch und Dr. Michael Ohmer von der Sozietät Caemmerer Lenz, Karlsruhe, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen. |
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| 6. |
Wahl zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der Hauptversammlung 2010 endet die Amtszeit des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Mitglieder des Aufsichtsrats sowie Ersatzmitglieder (in Klammern) zu wählen:
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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| 7. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die damit verbundenen Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein genehmigtes Kapital wie folgt zu schaffen: Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 300.000,00 EURO durch Ausgabe neuer Stamm- und/oder Vorzugsaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Ausgegeben werden nennbetragslose Stückaktien. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von einem Bezugsrechtsausschluss kann insbesondere zur Ausgabe der neuen Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden. Die von den Arbeitnehmern zu leistenden Einlagen können gemäß § 204 Abs. 3 AktG aus einem Teil des Jahresüberschusses gedeckt werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigung entsprechend anzupassen. § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) erhält demgemäß folgenden geänderten Absatz: "(4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Juni 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 300.000,00 EURO durch Ausgabe neuer Stamm- und/oder Vorzugsaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen; ausgegeben werden nennbetragslose Stückaktien. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von einem Bezugsrechtsausschluss kann insbesondere zur Ausgabe der neuen Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden. Die von den Arbeitnehmern zu leistenden Einlagen können gemäß § 204 Abs. 3 AktG aus einem Teil des Jahresüberschusses gedeckt werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigung entsprechend anzupassen." Der Vorstand hat gem. § 203 I 1, § 186 IV 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die gemäß Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der wesentliche Inhalt des Berichts wird wie folgt bekanntgemacht: Die beantragte Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals soll den Vorstand in die Lage versetzen, das Grundkapital der Gesellschaft bei Bedarf kurzfristig zu erhöhen. Der Ausschluss des Bezugsrechts soll die Ausgabe der neuen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie befreundeter Unternehmen ermöglichen, um hier ein größeres Engagement für die Ziele des Unternehmens zu wecken und die aktive Mitarbeit an den Unternehmenszielen durch eine größere Identifikation mit diesen zu fördern. Zu den jeweiligen Ausgabebedingungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben möglich, da offen ist, wann und inwieweit das Genehmigte Kapital in Anspruch genommen wird. Der Vorstand wird die Ausgabebedingungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sowie des jeweiligen Zwecks angemessen festsetzen. |
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| 8. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) Absatz (3) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen zur Schaffung größerer Flexibilität folgende Neufassung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) Absatz (3) vor: (3) Die Form der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand kann den Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien einschränken oder ausschließen und über mehrere Aktien eines Aktionärs eine Mehrfachurkunde ausstellen. § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) erhält demgemäß folgenden geänderten Absatz: "(3) Die Form der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand kann den Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien einschränken oder ausschließen und über mehrere Aktien eines Aktionärs eine Mehrfachurkunde ausstellen." |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugs- und Stammaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Den Vorzugsaktionären steht kein Stimmrecht zu.
Karlsruhe, den 5. Mai 2010
Werner Strub, Vorsitzender des Vorstands
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : abas Software AG, Karlsruhe, Allemagne.