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Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG Ureg 06/03/2024 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

Bayer CropScience Aktiengesellschaft

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Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Es ist beabsichtigt, die AgrEvo Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main als übertragende Gesellschaft auf die Bayer CropScience Aktiengesellschaft mit Sitz in Monheim am Rhein als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich das gesamte Stammkapital der AgrEvo Verwaltungsgesellschaft mbH in der Hand der übernehmenden Bayer CropScience Aktiengesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung der Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

Die Verschmelzungsunterlagen gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 UmwG liegen in den Geschäftsräumen der

?? Rue sans nom, 40789 Monheim a. Rhein, Allemagne
, Alfred-Nobel-Straße 50, Gebäude 6.100 (Rechtsabteilung), zur Einsicht der Aktionäre aus.

Ein Verlangen zur Einberufung der Hauptversammlung kann nur berücksichtigt werden, wenn es der Bayer CropScience Aktiengesellschaft bis spätestens einen Monat nach dem Tag dieser Veröffentlichung unter der oben genannten Adresse zugeht.

 

Monheim am Rhein, im März 2024

Bayer CropScience Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Bayer CropScience AG, Monheim a. Rhein, Allemagne.