Moteur de recherche d’entreprises européennes

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Ureg17/06/2015 German Company Register, Allemagne

Texte

Francotyp-Postalia Holding AG

Birkenwerder

- Wertpapier-Kennnummer FPH 900 -
- ISIN: DE000FPH9000 -

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Francotyp-Postalia Holding AG, Berlin, teilt gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG mit, dass die ordentliche Hauptversammlung vom 11. Juni 2015 die Gesellschaft durch Beschluss gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt hat, bis zum 10. Juni 2020 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und bei der Verwendung der erworbenen Aktien in bestimmten, in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Ferner können erworbene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist unter den Tagesordnungspunkten 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien) der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger vom 5. Mai 2015 veröffentlicht worden ist.

Genehmigtes Kapital 2015/I

Die ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG hat ferner den Vorstand mit Beschluss vom 11. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2020 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einmalig oder mehrmals, insgesamt um bis zu EUR 8.080.000,00 auch unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Die Ermächtigung erfolgte nach Maßgabe der näheren Bestimmung des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 5. Mai 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 9 (Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015/I gegen Bar-und / oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderungen).

Die Satzung wird in Ziffer 4 Absatz 3 (Grundkapital) geändert und insgesamt neu gefasst. Die bislang noch bestehende Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 5.890.000 (Genehmigtes Kapital 2011) wurde mit dem Beschluss aufgehoben.

Bedingtes Kapital 2015/I

Weiter hat die Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 11. Juni 2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 6.464.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.464.000 neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2015/I), und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 5. Mai 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 10 (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und des bestehenden bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2011) und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015/I) und entsprechende Änderung von Ziffer 4 Absatz 4 der Satzung). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung hierzu ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 10 erteilten Ermächtigung begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht aus den vorgenannten Schuldverschreibungen Gebrauch machen oder ihrer Wandlungs-/Optionspflicht nachkommen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedingung eingesetzt werden.

Die Satzung ist wird in Ziffer 4 Absatz 4 (Grundkapital) geändert und insgesamt neu gefasst. Die bislang noch bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen um bis zu EUR 6.305.000 (Bedingtes Kapital 2011) wurde mit dem Beschluss aufgehoben.

Bedingtes Kapital 2015/II

Schließlich hat die Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 11. Juni 2015 eine bedingte Kapitalerhöhung um bis zu EUR 959.500 (Bedingtes Kapital 2015/II) zur Bedienung von Aktiengewähransprüchen aus dem Aktienoptionsplan 2015 beschlossen. Die Ermächtigung erfolgte nach Maßgabe der näheren Bestimmung des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 5. Mai 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 11 (Beschlussfassung über die Anpassung des Bedingten Kapitals 2010 in Ziffer 4 Absatz 5 der Satzung und die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Führungskräfte und Mitglieder der Geschäftsführung der Francotyp-Postalia Holding AG oder eines verbundenen Unternehmens (Aktienoptionsplan 2015), über die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung des Aktienoptionsplans 2015/II und über entsprechende Satzungsänderungen).

Zu diesem Zwecke wird Ziffer 4 Absatz 5 (Grundkapital) der Satzung der Gesellschaft geändert. Die bislang noch bestehende wurde mit dem Beschluss aufgehoben.

Die vorgenannten Beschlüsse der Hauptversammlung vom 11. Juni 2015 werden als Bestandteil der notariellen Niederschrift mit ihrem vollständigen Wortlaut zur Eintragung zum Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin (HRB 7649 NP) angemeldet.

 

Berlin, 12. Juni 2015

Francotyp-Postalia Holding AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Francotyp-Postalia Holding AG, Berlin, Allemagne.