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Inscription – Membre du conseil exécutif (1 personne) – Siège : Münster – Dénomination : Verband für das Verkehrsgewerbe Westfalen-Lippe – Règle de représentation Hrcdd03/03/2005 German Trade Register daily updates, Allemagne
Vue d’ensemble
Texte
| Nummer der Eintragung |
a) Name b) Sitz |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 |
a) Verband für das Verkehrsgewerbe Westfalen-Lippe b) Münster |
a) Der Vorstand des Verbandes gem. § 26 BGB wird von den Vorsitzenden der drei Fachvereinigungen und dem stellvertretenden Vorsitzenden der Fachvereinigung Güterkraftverkehr gebildet. Der Verband wird in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, von denen einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muß. Der Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht und Sozialpolitik vertritt die Interessen dieses Ausschusses und ist in diesen Angelegenheiten besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB. Vorstände der Fachvereinigungen sind im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls zur Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten berechtigt. Sie handeln dabei durch zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter sein muß und sind in diesen Angelegenheiten besondere Vertreter im Sinne von § 30 BGB. b) stellv. Vorsitzender: |
a) eingetragener Verein Satzung vom 13.05.1945 zuletzt geändert am 25.10.2001 |
a) 03.03.2005 Wendt b) Tag der ersten Eintragung: 24.04.1947 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.03.2005. |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e. V., Dusseldorf, Allemagne.