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Fusion : ATENA Engineering GmbH Hrb 12/04/2011 German Trade Register Announcements, Allemagne (11/04/2011)
Vue d’ensemble
Texte
Assystem Aerospace Germany GmbH,
?? Rue sans nom, 22335 Hamburg, Allemagne
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.03.2011 mit der ATENA Engineering GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 117072) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ATENA Engineering GmbH (jetzt: Assystem GmbH) am 11.04.2011eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Assystem Aerospace Germany GmbH, Hambourg, Allemagne.