Moteur de recherche d’entreprises européennes
Aufsichtsrat Ureg 15/07/2022 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
Mondi Consumer Packaging International GmbH Halle Amtsgericht Gütersloh, HRB 12820 Bekanntmachung der Geschäftsführung nach § 97 Abs. 1 des Aktiengesetzes ("AktG") i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ("DrittelbG") Statusverfahren nach §§ 97 ff. AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG betreffend die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Mondi Consumer Packaging International GmbH ("Gesellschaft") Die Gesellschaft hatte bisher gemäß § 96 Abs. 1 Var. 4 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 2 Abs. 2 Var. 1 DrittelbG einen Aufsichtsrat, der zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestand. Im Zusammenhang mit der Veräußerung des Personal Care Components-Geschäfts (PCC) wird das PCC-Segment aus dem Gesamtkonzern herausgelöst. In diesem Rahmen hat die Gesellschaft mit Wirkung zum 30. Juni 2022, 24:00 Uhr, die Anteile an der Mondi Gronau GmbH, Gronau, Amtsgericht Coesfeld, HRB 5708, veräußert. Deren Arbeitnehmer werden der Gesellschaft nicht mehr gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 2 Abs. 2 Var. 1 DrittelbG zugerechnet. Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung zur Folge, dass keine gesetzliche Pflicht besteht, bei der Gesellschaft einen Aufsichtsrat zu bilden, da die Voraussetzungen nach den mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften (z.B. DrittelbG und MitbestG) nicht gegeben sind. Insbesondere beschäftigt die Gesellschaft, auch unter Berücksichtigung der Zurechnung gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 2 Abs. 2 DrittelbG, dauerhaft in der Regel weniger als 500 Arbeitnehmer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG. Da die Satzung der Gesellschaft die Bildung eines fakultativen Aufsichtsrats nicht vorsieht, wird die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG enden und der Aufsichtsrat der Gesellschaft entfallen, wenn nicht Antragsberechtigte gemäß § 98 Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das gemäß § 98 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG zuständige Gericht anrufen. Halle, 8. Juli 2022 Die Geschäftsführung
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Mondi Consumer Packaging International GmbH, Halle, Allemagne.