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Bekanntmachung über ein Bezugsangebot Ureg 30/07/2024 German Company Register, Allemagne
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DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT. Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre derRubean AGMünchenISIN DE0005120802/ WKN 512080Bekanntmachung über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der Rubean AGDen Aktionären der Rubean AG, München (" Gesellschaft"), wird hiermit seitens der Gesellschaft das nachfolgende Bezugsangebot bekannt gemacht: I.Aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Rubean AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 128547, vom 18. März 2022, eingetragen in das Handelsregister der Gesellschaft am 1. April 2022, ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 803.750,00 gegen Bar und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von insgesamt bis zu 803.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Der Vorstand der Gesellschaft ist dabei berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihre Durchführung zu bestimmen. Nach teilweiser Ausschöpfung steht das Genehmigte Kapital 2022/I noch in Höhe von EUR 244.983,00 zur Verfügung. Die entsprechenden Satzungsänderungen in § 5 Absatz 2 der Satzung wurden am 7. März 2023, 17. Mai 2023, 12. September 2023 und 15. November 2023 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. II.Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Rubean AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 128547, vom 28. Dezember 2023, eingetragen in das Handelsregister der Gesellschaft am 2. Januar 2024 und 15. Februar 2024, das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.393.150,00 gegen Bar und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von insgesamt bis zu 1.393.150 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Der Vorstand der Gesellschaft ist dabei berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihre Durchführung zu bestimmen. Nach teilweiser Ausschöpfung steht das Genehmigte Kapital 2023/I noch in Höhe von EUR 1.065.524,00 zur Verfügung. Die entsprechenden Satzungsänderungen in § 5 Absatz 2a der Satzung wurden am 21. März 2024, 14. Mai 2024 und 6. Juni 2024 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das im Handelsregister der Gesellschaft eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 3.603.893,00. III.Ausnutzung der Genehmigten Kapitalien 2022/I und 2023/IAufgrund der unter Ziffer I. vorgenannten Ermächtigung hat der Vorstand der Gesellschaft am 18. Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I um bis zu EUR 240.259,00 durch Ausgabe von bis zu 240.259 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 entsprechen, zu erhöhen (" Barkapitalerhöhung 1"). Die Neuen Aktien, im Folgenden " Neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022/I" genannt, werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2024 ausgegeben. Der Bezugspreis je neuer Aktie wurde auf EUR 6,00 festgelegt. Ferner hat der Vorstand der Gesellschaft am 18. Juli 2024 aufgrund der unter Ziffer II. vorgenannten Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2023/I um bis zu EUR 1.029.682,00 durch Ausgabe von bis zu 1.029.682 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 entsprechen, zu erhöhen (" Barkapitalerhöhung 2" und zusammen mit Barkapitalerhöhung 1 " Kapitalerhöhungen"). Die Neuen Aktien, im Folgenden " Neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023/I" und zusammen mit Neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022/I " Neue Aktien" genannt, werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2024 ausgegeben. Der Bezugspreis je neuer Aktie wurde auf EUR 6,00 festgelegt. Mittelbares Bezugsrecht Das gesetzliche Bezugsrecht auf die Neuen Aktien wird den Aktionären der Gesellschaft dergestalt gewährt, dass die Bankhaus Gebr. Martin AG mit Sitz Göppingen (" Martinbank") zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zugelassen wurde mit der Verpflichtung, sie den Aktionären im Verhältnis 15:1 für die "Neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022/I" und im Verhältnis 7:2 für die "Neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023/I" für die Dauer von zwei Wochen provisionsfrei zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG) und den über den geringsten Ausgabebetrag hinaus erzielten Mehrerlös - nach Abzug der vereinbarten angemessenen Provision und der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten - an die Gesellschaft abzuführen. Jeder Aktionär ist somit berechtigt, über das vorstehende mittelbare Bezugsrecht für fünfzehn alte Aktien eine Neue Aktie der "Neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022/I" zu beziehen und für sieben alte Aktien zwei Neue Aktien der "Neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023/I" zu beziehen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge wird ausgeschlossen. IV.Bezugsangebot und BezugsfristDie Bezugsrechte auf die Neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022/I (ISIN DE000A40ESX7) und die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023/I (ISIN DE000A40ESY5) werden zum 31. JULI 2024 (" Payment Date") automatisch durch die Clearstream Banking AG auf die Depotkonten der teilnehmenden Banken gebucht. Maßgeblich für die Ermittlung der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an alten Aktien bei Ablauf des 30. Juli 2024 (" Record Date"). Dieser Depotbestand bildet - auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen - die Aktionärsstellung am 26. Juli 2024, abends, ab. Vom 29. Juli 2024 an (" ex Tag") sind die Bezugsrechte von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebots bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die bestehenden Aktien werden "ex-Bezugsrecht" notiert. Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Ausübung ihres Bezugsrechts im Zeitraum vom 31. Juli 2024 bis zum 14. August 2024 (jeweils einschließlich)
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"Rubean AG Barkapitalerhöhung 1" |
Verwendungszweck beim Bezug der Neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023/I:
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"Rubean AG Barkapitalerhöhung 2" |
Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises bei Bankhaus Gebr. Martin AG. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte auf die Neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022/I (ISIN DE000A40ESX7) und die Bezugsrechte auf die Neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023/I (ISIN DE000A40ESY5). Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 14. August 2024, 24:00 Uhr, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto mit der Kontonummer 6041 der Martinbank zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem oben genannten Konto gutgeschrieben ist.
Bezugsverhältnis
Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 15:1 für "Neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022/I" können Aktionäre für fünfzehn (15) auf den Inhaber lautende alte Stückaktien eine (1) Neue Aktie zum Bezugspreis beziehen.
Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 7:2 für "Neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023/I" können Aktionäre für sieben (7) auf den Inhaber lautende alte Stückaktien zwei (2) Neue Aktien zum Bezugspreis beziehen.
Die Ausübung der Bezugsrechte auf die Neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022/I (ISIN DE000A40ESX7) steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung 1 und die Ausübung der Bezugsrechte auf die Neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023/I (ISIN DE000A40ESY5) steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung 2 im Handelsregister und den im weiteren Abschnitt "Weitere Wichtige Hinweise" dargestellten Bedingungen.
Soweit das im Rahmen der Barkapitalerhöhung 1 und/oder der Barkapitalerhöhung 2 festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich.
Kein Bezugsrechtshandel
Ein Handel der Bezugsrechte an einer Börse ist seitens der Gesellschaft nicht vorgesehen und wird auch weder von der Gesellschaft noch von der Martinbank organisiert. Eine Preisfeststellung an einer Börse für die Bezugsrechte wird ebenfalls nicht beantragt. Ein Kauf bzw. Verkauf der Bezugsrechte über die Börse ist daher voraussichtlich nicht möglich. Die Bezugsrechte sind gleichwohl nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen übertragbar.
Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte wertlos.
Platzierung von nicht bezogenen Neuen Aktien
Neue Aktien, die nicht im Rahmen des Bezugsangebots gezeichnet werden, werden ausgewählten Investoren im Wege einer Privatplatzierung (" Privatplatzierung") in anderen Jurisdiktionen als den Vereinigten Staaten von Amerika in Übereinstimmung mit den Ausnahmen nach Regulation S des U.S. Securities Act 1933 in der jeweils gültigen Fassung (" U.S. Securities Act"), Kanada, Australien und Japan mindestens zum Bezugspreis angeboten. Die Neuen Aktien wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es bestehen Ausnahmen von den Registrierungsanforderungen des U.S. Securities Act.
Provisionen
Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären in der Regel die bankübliche Provision berechnet. Aktionären wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, werden weder von der Gesellschaft noch von der Martinbank erstattet.
Form und Lieferung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhungen im Handelsregister (allein oder zusammen mit bestehenden Aktien der Gesellschaft) in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen. Die Zeichner erhalten über ihre Neuen Aktien eine Gutschrift auf ihren jeweiligen Girosammeldepots.
Die Lieferung der Neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022/I (ISIN DE0005120802) erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung 1 und die Lieferung der Neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023/I (ISIN DE0005120802) erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung 2 in das Handelsregister der Gesellschaft und Herstellung der jeweiligen Girosammelverwahrung der Neuen Aktien. Mit der Lieferung kann nicht vor Ablauf der 38. Kalenderwoche 2024 gerechnet werden.
Die Neuen Aktien sind mit dem Tag der Lieferung per Girosammelgutschrift an den Handelsplätzen, an denen die alten Aktien gehandelt werden, ebenfalls handelbar.
Keine Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts; Wertpapier-Informationsblatt; wichtige Hinweise
Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 2 b) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (" Prospektverordnung") prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die Kapitalerhöhungen und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für die Ausübung des Bezugsrechts oder den Erwerb von Neuen Aktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.
Den Bezugsberechtigten wird empfohlen, sich vor der Ausübung ihres Bezugsrechts umfassend über die Gesellschaft und den aktuellen Aktienkurs der Aktien der Gesellschaft zu informieren und die bisher veröffentlichten Finanz- und Unternehmensinformationen sowie die Ad-hoc-Mitteilungen und die Pressemeldungen der Gesellschaft aufmerksam zu lesen, abrufbar unter
https://www.rubean.com
in der Rubrik "Investor Relations".
Darüber hinaus wurde ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) veröffentlicht, das unter
https://www.rubean.com/investor-relations/
einsehbar ist.
Weitere wichtige Hinweise
Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der jeweiligen Barkapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.
Sollte die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 10. Januar 2025 (d. h. bis zu dem im Zeichnungsschein der Martinbank hierfür genannten Datum) erfolgt sein, wird der Zeichnungsschein von der Martinbank ungültig. In diesem Fall erlöschen sämtliche Verpflichtungen von der Martinbank zur Zeichnung der Neuen Aktien, falls die Gesellschaft und die Martinbank keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben.
Außerdem ist die Martinbank berechtigt, vom Mandatsvertrag unter bestimmten Umständen zurückzutreten. Zu diesen Umständen zählt insbesondere, dass nach der Einschätzung von der Martinbank durch außergewöhnliche unabwendbare Ereignisse wirtschaftlicher und/oder politischer Art oder infolge staatlicher Maßnahmen grundlegende Veränderungen der Verhältnisse am Kapitalmarkt eintreten, durch die die Durchführung der Kapitalerhöhung nach Einschätzung von der Martinbank gefährdet und für die Martinbank oder die Aktionäre nicht mehr zumutbar erscheint.
Im Falle (i) eines Rücktritts vom Mandatsvertrag vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister oder (ii) einer endgültigen Nichteintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung der Neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen werden die Zeichnungsaufträge von Aktionären rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die Gesellschaft überwiesen wurden. Die Martinbank tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten und an die Gesellschaft überwiesenen Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung der auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre gegen die Gesellschaft gerichteten Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, könnten bei nicht erfolgender Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister einen Verlust erleiden. Im Falle der Beendigung des Mandatsvertrags durch die Martinbank oder einer Beendigung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird das Bezugsrecht der Aktionäre ohne Kompensation gegenstandslos.
Sofern die Martinbank jedoch erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister vom Mandatsvertrag zurücktritt, können Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, die Neuen Aktien zum Bezugspreis erwerben; ein Rücktritt der Aktionäre bzw. Erwerber von Bezugsrechten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S.-Personen im Sinne des U.S. Securities Act.
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Rubean AG, Munich, Allemagne.