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Angebotsunterlage für das Freiwillige öffentliche Rückerwerbsangebot an die Inhaber der EUR 50.000.000,00 6,75% Inhaberschuldverschreibung 2017/2027 der paragon GmbH & Co. KGaA Ureg 03/02/2023 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
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paragon GmbH & Co. KGaA Delbrück ANGEBOTSUNTERLAGE für das Freiwillige öffentliche Rückerwerbsangebot an die Inhaber der EUR 50.000.000,00 6,75 % Inhaberschuldverschreibung 2017/2027 der paragon GmbH & Co. KGaA zum Erwerb von bis zu 5.000 auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 und im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 600,00 je Schuldverschreibung zuzüglich bis zum Abwicklungstag (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Stückzinsen Annahmefrist: Montag, 6. Februar 2023, 00:00 Uhr bis Freitag, 3. März 2023, 24:00 Uhr ISIN: DE000A2GSB86 / WKN: A2GSB8 (Schuldverschreibungen) ISIN: DE000A30V5Z4 / WKN A30V5Z (Zum Verkauf eingereichte Schuldverschreibungen) 1 Allgemeine Informationen und Hinweise 1.1 Durchführung des Angebots ausschließlich nach deutschem Recht Dieses freiwillige Rückerwerbsangebot (im Folgenden auch das " Angebot") der paragon GmbH & Co. KGaA mit Sitz in
?? Rue sans nom, 33129 Delbrück, Allemagne
, (nachfolgend " paragon" oder die " Emittentin") zum Erwerb von bis zu 5.000 auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00, mithin im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00, der von der Emittentin begebenen EUR 50.000.000,00 6,75 % Inhaberschuldverschreibung 2017/2027 (ISIN: DE000A2GSB86 / WKN: A2GSB8), eingeteilt in 50.000 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 (nachfolgend jeweils eine " Schuldverschreibung" und zusammen die " Schuldverschreibungen") wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Eine Durchführung als öffentliches Erwerbsangebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Es sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden. Das Angebot unterliegt nicht den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), da der Anwendungsbereich gem. § 1 Abs. 1 WpÜG nicht eröffnet ist. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass dieses Angebot nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft oder gebilligt wurde und auch künftig weder geprüft noch gebilligt wird. 1.2 Veröffentlichung und Verbreitung dieser Angebotsunterlage und sonstiger Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Angebot Diese Angebotsunterlage wird auf der Internetseite der Emittentin unter https://ir.paragon.ag/websites/paragon/German/3100/eur-anleihe.html sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus ist keine weitere Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorgesehen. Darüber hinaus wird diese Angebotsunterlage in Papierform zur kostenlosen Abgabe durch die ODDO BHF SE, Frankfurt am Main, bereitgehalten. Entsprechende Anfragen sind per Fax an die Nummer +49 (0) 69 718 4630 zu richten. Alle sonstigen Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Emittentin im Zusammenhang mit diesem Angebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, ausschließlich auf der Internetseite der Emittentin unter https://ir.paragon.ag/websites/paragon/German/3100/eur-anleihe.html. Die Emittentin hat keine Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage, einer Zusammenfassung derselben oder weiterer das Angebot betreffender Dokumente unmittelbar oder mittelbar durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland veranlasst oder gestattet und wird dies auch nicht tun. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im Ausland veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren und solche Beschränkungen einzuhalten. Das Angebot kann von allen Anleihegläubigern nach Maßgabe der in dem Angebot enthaltenen Bedingungen angenommen werden. Die Emittentin weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Anleihegläubiger, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Angebot annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über die für sie anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften vereinbar ist. Eine Verantwortung der Emittentin für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften durch Dritte wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit ein depotführendes Institut seinen Kunden gegenüber Informations- und Weiterleitungspflichten in Bezug auf das Angebot treffen, die auf den für das jeweilige Depotverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften beruhen, ist das depotführende Institut gehalten, die Auswirkungen ausländischer Rechtsordnungen auf diese Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen. Versendungen des Angebots, einer Zusammenfassung oder von sonstigen Beschreibungen der Bestimmungen dieses Angebots oder von weiteren das Angebot betreffenden Dokumente außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch depotführende Institute an Anleihegläubiger oder Dritte erfolgen nicht im Auftrag der Emittentin. 1.3 Hintergrund des Rückerwerbsangebots Die Emittentin hat die Schuldverschreibungen am 5. Juli 2017 im Gesamtnennbetrag von EUR 50.000.000,00, eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00, und einem Zinssatz in Höhe von ursprünglich 4,5 % per annum bezogen auf ihren Nennbetrag begeben. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen sollte ursprünglich mit Ablauf des 4. Juli 2022 enden. Durch Beschluss der Gläubigerversammlung der Inhaber der Schuldverschreibungen vom 10. März 2022 wurden die Bedingungen der Schuldverschreibungen (die " Anleihebedingungen"), insbesondere die Bestimmungen betreffend die Verzinsung und die Laufzeit der Schuldverschreibungen geändert. Seit dem ersten auf den Tag der Wirksamkeit der Beschlüsse der Zweiten Gläubigerversammlung am 10. März 2022 folgenden Zinszahlungstag (einschließlich) werden die Schuldverschreibungen bezogen auf ihren Nennbetrag nunmehr nach näherer Maßgabe der Bestimmungen der Anleihebedingungen in der Fassung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 10. März 2022 (i) mit einem festen Zinssatz von 6,75 % per annum verzinst. Zusätzlich zahlt die Emittentin einen PIK-Zinssatz in Höhe von 2,50 % per annum, der nach Wahl der Emittentin auch in Form von Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen geleistet werden kann. Die Schuldverschreibungen sind nunmehr am 5. Juli 2027 zurückzuzahlen. Gemäß § 4 lit. (h) Unterabs. 1 der Anleihebedingungen ist die Emittentin außerdem verpflichtet, bis zum 5. Juli 2026 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von insgesamt 50 % des ursprünglichen Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibung zu kündigen oder nach ihrer Wahl im Markt oder auf andere Weise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (insbesondere im Wege eines öffentlichen Erwerbsangebots) zum Nennbetrag anzukaufen, wobei sie bis zum 23. April 2023 (einschließlich) Schuldverschreibungen im Nennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 kündigen oder ankaufen soll. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Schuldverschreibungen wird auf die Anleihebedingungen Bezug genommen, die auf der Internetseite der Emittentin unter https://ir.paragon.ag/websites/paragon/German/3100/eur-anleihe.html abrufbar sind. 2 Das Angebot 2.1 Gegenstand des Angebots Gegenstand des Angebots ist der Erwerb von bis zu 5.000 der insgesamt ausstehenden 50.000 Schuldverschreibungen samt aller mit diesen verbundenen Zinsansprüche durch die Emittentin gegen Zahlung des Rückkaufpreises je Schuldverschreibung. Die Emittentin bietet hiermit sämtlichen Inhabern der Schuldverschreibungen (nachfolgend jeweils ein " Anleihegläubiger" und zusammen die " Anleihegläubiger") an, 5.000 von ihnen gehaltene Schuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 5.000.000,00 gegen Gewährung einer Gegenleistung in Geld (wie in Ziffer 2.2 näher bestimmt) nach näherer Maßgabe der weiteren Bestimmungen dieser Angebotsunterlage (die " Angebotsbedingungen") zu erwerben (nachfolgend das " Angebot"). Das Angebot umfasst nur den Erwerb von 6,75 % Inhaber-Schuldverschreibungen im Nennbetrag von vollen EUR 1.000,00. Der Erwerb von Teilbeträgen von EUR 1.000,00 wird nicht angeboten. Andere Inhaber-Schuldverschreibungen als die von der Gesellschaft begebenen 6,75 % Inhaber-Schuldverschreibungen sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Angebots. Der Rückkauf erstreckt sich nach Maßgabe dieses Angebots auf maximal 5.000 der insgesamt 50.000 ausstehenden Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich jedoch das Recht vor, bis spätestens zwei Bankarbeitstage vor Ende der Angebotsfrist, mithin bis einschließlich 1. März 2023, die Angebotsbedingungen jederzeit zu ändern, insbesondere das Volumen des Angebots zu erhöhen. " Bankarbeitstage" sind alle Werktage, an denen Kreditinstitute in Frankfurt am Main für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der bargeldlose Zahlungsverkehr abgewickelt wird. Das Angebot richtet sich an alle Inhaber der Schuldverschreibungen der Emittentin. 2.2 Gegenleistung Die Gegenleistung je zum Verkauf eingereichter Schuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 beträgt 60 % des Nennbetrages je Schuldverschreibung, mithin EUR 600,00 (in Worten: sechshundert Euro) je Schuldverschreibung (nachfolgend der " Rückkaufpreis") zzgl. Stückzinsen Die Emittentin zahlt zusätzlich zum Rückkaufpreis je Schuldverschreibung die auf den Nennbetrag der zum Verkauf eingereichten Schuldverschreibungen aufgelaufenen Stückzinsen seit dem 5. Januar 2023 (einschließlich) bis zum Abwicklungstag (wie in Ziffer 3.3 definiert) (ausschließlich). Der Abwicklungstag wird der fünfte Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist sein. Sollte es zu einer Repartierung kommen (wie in Ziffer 3.6 näher dargestellt), verschiebt sich der Abwicklungstag um weitere fünf Bankarbeitstage auf den 17. März 2023, und die Frist zur Zahlung von Stückzinsen wird entsprechend bis einschließlich zu dem davor liegenden Tag verlängert. 2.3 Annahmefrist Anleihegläubiger können das Angebot der Emittentin zum Rückerwerb ihrer Schuldverschreibungen im Zeitraum vom 6. Februar 2023, 00:00 Uhr, bis zum 3. März 2023, 24:00 Uhr (MEZ), (eingehend) annehmen (nachfolgend die " Annahmefrist"). Die Emittentin behält sich vor, die Annahmefrist nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 2.4 zu verlängern. 2.4 Änderung der Angebotsbedingungen Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Angebotsbedingungen jederzeit, bis spätestens zwei Bankarbeitstage vor Ende der Angebotsfrist, mithin bis einschließlich des 1. März 2023, nach ihrem Ermessen zu ändern. Dies schließt insbesondere die Erhöhung des Volumens des Angebots sowie die Änderung des Rückkaufpreises und eine Verlängerung des Angebotszeitraums mit ein. Macht die Emittentin von ihrem Änderungsrecht Gebrauch, wird sie dies unverzüglich nach näherer Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1.2 bekanntmachen. Die Bekanntmachung wird für den Fall, dass die Bedingungen des Rückerwerbsangebots zum Nachteil derjenigen Anleihegläubiger geändert werden, die bereits ihre Schuldverschreibungen zum Verkauf eingereicht haben, eine Frist umfassen, binnen derer die Anleihegläubiger, die das Angebot der Emittentin bereits angenommen haben, ihre Annahme nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 3.4 widerrufen können. 2.5 Keine Bedingungen und Genehmigungen Dieses Angebot und die durch Annahme des Angebots zustande kommenden Kaufverträge sowie der Vollzug des Angebots sind von keinen aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen abhängig. Behördliche Genehmigungen oder Freigaben sind nicht erforderlich. 3 Annahme und Abwicklung des Angebots 3.1 Zentrale Abwicklungsstelle Mit der technischen Durchführung des Rückkaufs hat die Emittentin die ODDO BHF SE,
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, (nachfolgend die " Zentrale Abwicklungsstelle") beauftragt. 3.2 Annahmeerklärung und Umbuchung Anleihegläubiger können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 2.3 genannten Annahmefrist (vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist gemäß Ziffer 2.4) annehmen. Die Annahme kann ferner nur gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut erklärt werden, in dessen Depot die jeweiligen Schuldverschreibungen des Anleihegläubigers, für die das Angebot angenommen werden soll, eingebucht sind (nachfolgend " Depotführendes Institut"). Eine Annahme des Angebots ist nur für ganze Schuldverschreibungen im Nennbetrag von vollen EUR 1.000,00 möglich, eine Annahme für Teilbeträge von EUR 1.000,00 ist ausgeschlossen. Ein Formular für die Annahmeerklärung erhalten die Anleihegläubiger direkt von dem jeweiligen Depotführenden Institut. Anleihegläubiger, die dieses Angebot für von Ihnen gehaltene Schuldverschreibungen annehmen wollen, müssen: (i) die Annahme des Angebots innerhalb der Annahmefrist (eingehend) unter Angabe der Anzahl der Schuldverschreibungen, für die das Angebot angenommen werden soll, gegenüber ihrem Depotführenden Institut in Textform erklären; und (ii) ihr Depotführendes Institut anweisen, die Umbuchung der Schuldverschreibungen, für die das Angebot angenommen werden soll (nachfolgend die " Eingereichten Schuldverschreibungen"), in die ausschließlich für die Durchführung dieses Rückerwerbsangebots bei der Clearstream Banking AG eingerichtete Interims-Gattung (ISIN DE000A30V5Z4/WKN A30V5Z) vorzunehmen bzw. zu veranlassen. Die Annahme des Angebots wird erst mit Umbuchung der Eingereichten Schuldverschreibungen in die zum Zwecke der Durchführung dieses Angebots eingerichtete Interims-Gattung (ISIN DE000A30V5Z4/WKN A30V5Z) wirksam. Die Umbuchung der zum Rückkauf angebotenen Schuldverschreibungen in die Interims-Gattung (ISIN DE000A30V5Z4/WKN A30V5Z) wird durch das Depotführende Institut nach Erhalt der Erklärung der Rückkaufannahme vorgenommen, wobei dies in der Verantwortung der jeweiligen Depotbank liegt. Sie gilt als fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn sie bis spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist (Ziffer 2.3) bis 18.00 Uhr (MEZ) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist (Ziffer 2.3) gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt worden ist. Annahmeerklärungen, die bei der jeweiligen Depotbank nicht innerhalb der Annahmefrist oder falsch oder unvollständig ausgefüllt eingehen, gelten nicht als wirksame Annahme des Angebots und berechtigen den betreffenden Anleihegläubiger nicht dazu, die Gegenleistung aus dem Angebot zu erhalten. Die Emittentin behält sich jedoch das Recht vor, auch eine mit Mängeln oder Fehlern behaftete Annahmeerklärung zu akzeptieren. Weder die Emittentin noch die für sie handelnden Personen haben die Pflicht, Mängel oder Fehler der Annahmeerklärung gegenüber dem jeweiligen Anleihegläubiger anzuzeigen, noch unterliegen sie irgendeiner Haftung, wenn die Anzeige unterbleibt. Nach der Umbuchung der Schuldverschreibungen in die Interims-Gattung ISIN DE000A30V5Z4/WKN A30V5Z ist ein Handel mit den Eingereichten Schuldverschreibungen nicht mehr möglich. Ein Handel in der Interims-Gattung wird von der Emittentin nicht beantragt. 3.3 Erklärungen und Weisungen der annehmenden Anleihegläubiger Mit der Abgabe der Annahmeerklärung gegenüber dem Depotführenden Institut erklärt der jeweilige einreichende Anleihegläubiger, dass er für alle in der Annahmeerklärung genannten und auf seinem Depot bei dem Depotführenden Institut befindlichen Schuldverschreibungen (samt aller hiermit verbundenen Zinsansprüche) das Erwerbsangebot der Emittentin gemäß den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage annimmt. Mit der wirksamen Annahme des Angebots kommt zwischen der Gesellschaft und dem annehmenden Anleihegläubiger ein Kaufvertrag über die Eingereichten Schuldverschreibungen (nachfolgend " Kaufvertrag") gemäß den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande und einigen sich der annehmende Anleihegläubiger und die Gesellschaft zugleich über die Übertragung des Eigentums an den Eingereichten Schuldverschreibungen zum Abwicklungstag auf die Emittentin. Mit der Annahme des Angebots durch den jeweiligen Anleihegläubiger erklärt dieser ferner gegenüber der Emittentin, dass: (i) die Eingereichten Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs in seinem alleinigen Eigentum stehen, keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; und (ii) ihm bewusst und er damit einverstanden ist, dass die Eingereichten Schuldverschreibungen nach Umbuchung in die Interims-Gattung nicht mehr handelbar sind; (iii) ihm bewusst und er damit einverstanden ist, dass eine Verfügung über die Eingereichten Schuldverschreibungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist; und (iv) ihm bewusst und er damit einverstanden ist, dass im Falle einer Überzeichnung und Repartierung die komplette Abnahme der Eingereichten Schuldverschreibungen nicht garantiert ist und eine teilweise Rückbuchung in die ursprüngliche Gattung erfolgt. Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleihegläubiger ihr Depotführendes Institut zudem an: (i) die Schuldverschreibungen zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die Umbuchung der in der Annahmeerklärung bezeichneten Schuldverschreibungen, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, in die ausschließlich für die Durchführung dieses Rückkaufs eingerichtete Interims-Gattung (ISIN DE000A30V5Z4 / WKN A30V5Z) bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen bzw. zu veranlassen; (ii) die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die auf den Konten des Depotführenden Instituts belassenen und in die ISIN DE000A30V5Z4 / WKN A30V5Z umgebuchten Eingereichten Schuldverschreibungen am fünften Bankarbeitstag nach Ablauf des Angebotszeitraums (der " Abwicklungstag"), mithin voraussichtlich am 10. März 2023, auszubuchen und der Zentralen Abwicklungsstelle auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zu übertragen und der Emittentin zur Verfügung zu stellen und das Eigentum an den Schuldverschreibungen samt aller hiermit verbundenen Zinsansprüche an die Emittentin zu übertragen; für den Fall einer Repartierung verschiebt sich der Abwicklungstag um fünf weitere Bankarbeitstage auf den 17. März 2023; (iii) die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, unmittelbar oder über das Depotführende Institut die für die Bekanntgabe über den Rückerwerb der Schuldverschreibungen erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot des Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG in die Interims-Gattung (ISIN DE000A30V5Z4/WKN A30V5Z) umgebuchten Eingereichten Schuldverschreibungen börsentäglich an die Zentrale Abwicklungsstelle zu übermitteln; (iv) die Annahmeerklärung auf Verlangen der Zentralen Abwicklungsstelle an diese weiterzuleiten; und beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleihegläubiger ihr Depotführendes Institut und die Zentrale Abwicklungsstelle mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der Eingereichten Schuldverschreibungen auf die Emittentin herbeizuführen. 3.4 Widerruf; Rücktritt Die Annahme des Angebots durch die Anleihegläubiger erfolgt grundsätzlich unwiderruflich und die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots durch die Anleihegläubiger ebenfalls unwiderruflich erteilt. Anleihegläubigern, die dieses Angebot angenommen haben, steht auch kein vertragliches Rücktrittsrecht von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Kaufvertrag zu. Sollte die Emittentin das Angebot (abgesehen von einer Verlängerung des Angebotszeitraums) nach näherer Maßgabe von Ziffer 2.4 in einer Weise ändern, die für Anleihegläubiger, die das Angebot der Emittentin bereits angenommen haben, nachteilig ist (z.B. den Rückkaufpreis herabsetzet), sind die betroffenen Anleihegläubiger ab Bekanntmachung der Änderung bis zum Ende der Widerrufsfrist, die in der betreffenden Bekanntmachung genannt wird, berechtigt, ihre bereits erklärte Annahme des Angebotes durch Übermittlung einer Widerrufserklärung in Textform an das jeweilige Depotführende Institut zu widerrufen. 3.5 Abwicklung des Rückerwerbsangebots und Zahlung des Kaufpreises sowie der Stückzinsen Die Zahlung des Rückkaufpreises zuzüglich der auf den Nennbetrag aufgelaufenen Stückzinsen je Eingereichter Schuldverschreibung erfolgt, soweit das Angebot von den Anleihegläubigern wirksam entsprechend den Regelungen dieser Angebotsunterlage angenommen wurde, am Abwicklungstag an das Depotführende Institut der einreichenden Anleihegläubiger Zug um Zug gegen Umbuchung der Eingereichten Schuldverschreibungen auf das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung der Eingereichten Schuldverschreibungen samt aller hiermit verbundenen Zinsansprüche auf die Emittentin. Stückzinsen werden bis zum Abwicklungstag (ausschließlich) auf die Eingereichten Schuldverschreibungen gezahlt. Mit der Gutschrift des Kaufpreises und der Stückzinsen bei dem jeweiligen Depotführenden Institut hat die Emittentin ihre Verpflichtung aus dieser Angebotsunterlage zur Zahlung des Kaufpreises und der Stückzinsen erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen Depotführenden Institut der Anleihegläubiger, die Geldleistung dem annehmenden Anleihegläubiger gutzuschreiben. 3.6 Regelungen für den Fall einer Überzeichnung; Repartierung Sofern im Rahmen dieses Angebots über die Depotführenden Institute die Annahme für Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von mehr als EUR 5.000.000,00 erklärt wird bzw., im Falle einer Erhöhung des Angebotsvolumens, über den erhöhten Gesamtnennbetrag des Angebots hinaus (" Überzeichnung"), werden die jeweiligen Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, das heißt im Verhältnis des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen, auf deren Rückkauf dieses Angebot gerichtet ist, zu dem Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen, für die insgesamt Annahmeerklärungen im Rahmen dieses Angebots abgegeben worden sind (" Repartierung"). Sollten sich aufgrund der dargestellten Repartierung Bruchteile von Schuldverschreibungen ergeben, wird auf den nächst niedrigeren durch den Divisor 1.000 ohne Rest teilbaren Betrag abgerundet. Soweit aufgrund der Repartierung Annahmeerklärungen nicht berücksichtigt werden konnten, werden die jeweiligen Eingereichten Schuldverschreibungen durch die Depotführenden Institute nach dem Abrechnungstag wieder in die ursprüngliche ISIN/WKN zurückgebucht. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils das Angebot annehmende Anleihegläubiger zu den vorstehenden Regelungen sein Einverständnis. Die Zuteilungen gibt die Emittentin durch Veröffentlichung auf ihrer Webseite bekannt. 3.7 Kosten der Annahme eines Rückkaufs Alle mit der Annahme des Angebots und der Übertragung der Schuldverschreibungen verbundenen Kosten, insbesondere die von den Depotführenden Instituten erhobenen Kosten, Spesen und Gebühren, sind von den Anleihegläubigern selbst zu tragen. 4 Steuerlicher Hinweis Die Annahme des Angebots führt zur Veräußerung der von den jeweiligen Anleihegläubigern gehaltenen Schuldverschreibungen. Den Anleihegläubigern wird empfohlen, vor Annahme des Angebots jeweils ausreichende steuerrechtliche Beratung einzuholen, bei der die individuellen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Anleihegläubigers berücksichtigt werden. 5 Sonstige Bestimmungen Die sich aus der Annahme des Angebots ergebenden Verträge zwischen der Emittentin und den Anleihegläubigern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern einzelne Bestimmungen dieses Angebots unwirksam und/oder undurchführbar sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit des Angebots im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Angebot enthaltenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; in einem solchen Fall gilt ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn sich bei Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Delbrück, im Februar 2023 paragon GmbH & Co. KGaA (vertreten durch die paragon GmbH) Die Geschäftsführung
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