Moteur de recherche d’entreprises européennes

Bekanntmachung eines Hinweises auf eine bevorstehende Verschmelzung gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG Ureg29/04/2008 German Company Register, Allemagne

Texte

BTC Business Technology Consulting AG

Oldenburg

eingetragen unter HRB 4717, im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg

Bekanntmachung eines Hinweises auf eine bevorstehende Verschmelzung
gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG


Die BTC Business Technology Consulting AG ist alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg eingetragenen Firma OSC IM Systems AG.

Es ist beabsichtigt, unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften die Verschmelzung der OSC IM Systems AG als übertragender Rechtsträger auf die BTC Business Technology Consulting AG nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Umwandlungsgesetz unter Verzicht auf eine Hauptversammlung durchzuführen.

Hiermit weisen wir unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin.

Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen wird.

 

Oldenburg, den 17.04.2008

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : BTC Business Technology Consulting AG, Oldenburg, Allemagne.