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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie der … Ureg14/06/2024 German Company Register, Allemagne

Texte

SPORTTOTAL AG

Köln

ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024)

Die ordentliche Hauptversammlung hat den Vorstand mit Beschluss vom 13. Juni 2024 dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Juni 2029 (einschließlich) einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen oder gleichzeitig in verschiedenen Tranchen

auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung (im Folgenden " Teilschuldverschreibungen" genannt) zu begeben oder

für solche von mit der SPORTTOTAL AG im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen begebene Teilschuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen

und den Inhabern oder Gläubigern von Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 2.048.426,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die Teilschuldverschreibungen von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 oder Abs. 7 KWG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Teilschuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Köln (HRB 41998) hinterlegt.

Die Hauptversammlung hat am 13. Juni 2024 weiter beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 2.048.426,00 durch Ausgabe von bis zu 2.048.426 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2024). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Teilschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 13. Juni 2024 beschlossenen Ermächtigung bis zum 12. Juni 2029 (einschließlich) von der SPORTTOTAL AG ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

Der Beschluss ist noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 6. Juni 2024 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Köln, im Juni 2024

SPORTTOTAL AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : SPORTTOTAL AG, Köln, Allemagne.