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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates Ureg16/05/2007 German Company Register, Allemagne

Texte

INEOS Deutschland GmbH

Gladbeck

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates


Der Geschäftsführer der INEOS Deutschland GmbH ist der Auffassung, dass gemäß dem Mitbestimmungsgesetz (§ 1 Abs.1 i.V.m. § 5 Abs.1 S.1 MitbestG) ein Konzernaufsichtsrat zu bilden ist. Betroffen sind hiervon die Konzerntochtergesellschaften INEOS Köln GmbH, Köln und die INEOS Melamines GmbH, Frankfurt.

Der Aufsichtsrat ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen.

Bestehen Bedenken, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zusammenzusetzen ist, können Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das zuständige Landgericht Essen anrufen.

 

Gladbeck, den 2. Mai 2007

INEOS Deutschland GmbH

Der Geschäftsführer



Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : INEOS Deutschland GmbH, Köln, Allemagne.