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Ordentliche Hauptversammlung Ureg24/06/2008 German Company Register, Allemagne

Texte

MOLDA AG

Dahlenburg

Ordentliche Hauptversammlung


Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 31. Juli 2008, um 10.00 Uhr, im

?? Rue sans nom, 21368 Dahlenburg, Allemagne
, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

Tagesordnung
 

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der MOLDA AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts des MOLDA-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2007

 
2.

Beschlussfassung über die Vertagung der Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 zu vertagen.

 
3.

Beschlussfassung über die Vertagung der Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 zu vertagen.

 
4.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die feste Vergütung des Aufsichtsrates auf € 1.000,00 pro Quartal (ordentliches Aufsichtsratsmitglied) und € 1.500,00 pro Quartal (Aufsichtsratsvorsitzender) festzusetzen. Die Gewinnbeteiligung 2008 entfällt; für 2009 wird dem Aufsichtsrat eine Gewinnbeteiligung in Höhe der festen Aufsichtsratsvergütung gewährt, wenn das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit € 1.000.000,00 übersteigt. Das Sitzungsgeld wird ab 2009 auf € 250,00 je Sitzungsteilnahme festgelegt.

 
5.

Wahl der Beiratsmitglieder

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ersatzwahlen durchzuführen.

 
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als neuen Abschlussprüfer für die MOLDA AG und den MOLDA-Konzern für das Geschäftsjahr 2008 die SUSAT & PARTNER OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu wählen.

 
7.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG ohne Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten und Wertminderungen und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals sowie damit verbundene Änderung der Satzung in § 4 Absatz (1)

 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)

Das Grundkapital der Gesellschaft von € 7.423.365,12, eingeteilt in 1.449.876 nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste um € 2.348.799,12 auf € 5.074.566,00 herabgesetzt. Eine Zusammenlegung von Aktien erfolgt nicht. Durch die Kapitalherabsetzung verringert sich der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital von € 5,12 auf € 3,50.

b)

Das auf € 5.074.566,00 herabgesetzte Grundkapital wird gegen Bareinlagen um bis zu € 5.074.566,00 auf bis zu € 10.149.132,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.449.876 neuen, nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2008. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt € 3,50.

 

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1:1 - bezogen auf das herabgesetzte Grundkapital - zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Bezugsangebots.

 

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzulegen. Hierzu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten Aktien beziehen können, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2008. Ein Bezugsrechtshandel wird ausgeschlossen.

 

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 mindestens 70.000 Stückaktien gezeichnet sind.

c)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Absatz (1) der Satzung entsprechend der Durchführung der Beschlüsse zu Buchstabe a) und Buchstabe b) anzupassen.

d)

Der Vorstand wird angewiesen, die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister in der Reihenfolge der Beschlussfassung zu Buchstabe a) und Buchstabe b) vorzunehmen.

 
8.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2008 einschließlich Bezugsrechtsausschluss und Einfügung eines neuen Absatz (3) in § 4 (Grundkapital) der Satzung

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist ungewiss, ob und in welchem Umfang die zu Tagesordnungspunkt 7 im Anschluss an die vereinfachte Kapitalherabsetzung zu beschließende Kapitalerhöhung durchgeführt wird. Um den Vorstand und den Aufsichtsrat auch über den Ablauf der im Kapitalerhöhungsbeschluss festgelegten Frist (31. Dezember 2008) hinaus in die Lage zu versetzen, Eigenkapital bei Aktionären oder Dritten einzuwerben, soll die Verwaltung ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Ausgabe von neuen, nennwertlosen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Diese Ermächtigung soll befristet für ein Jahr gelten.

 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Juli 2009 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu € 1.862.902,20 durch Ausgabe von neuen, nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einschließlich dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008).

 

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, mit Zustimmung des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.

 

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2008 festzulegen.

b)

§ 4 (Grundkapital) der Satzung wird folgender Absatz (3) angefügt:

 

"Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Juli 2009 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu € 1.862.902,20 durch Ausgabe von neuen, nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einschließlich dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008).

 

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.

 

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2008 festzulegen."

 

Bedingungen zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis spätestens am 24. Juli 2008 bei der Gesellschaft (z. Hd. des Vorstands) schriftlich oder per Telefax angemeldet haben.

 

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Bevollmächtigte müssen Aktionäre oder Familienangehörige eines Aktionärs (Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder oder Geschwister) oder Angestellte des Aktionärs sein. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden und der Gesellschaft spätestens vor Beginn der Versammlung vorgelegt werden.

 

Anträge von Aktionären

Eventuelle Anträge zur Hauptversammlung gemäß § 126 Absatz 1 AktG werden unter der Internetadresse:

 

http://www.molda.de

veröffentlicht. Hierfür müssen die Anträge spätestens am Mittwoch, dem 16. Juli 2008, 24:00 Uhr, bei folgender Adresse eingehen:

 

MOLDA AG
Der Vorstand
D-21368 Dahlenburg
Telefax: +49 (0)5851-88 230

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Dahlenburg im Juni 2008

MOLDA AG

Der Vorstand

 

Bericht des Vorstandes gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes zu Punkt 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung (Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2008 einschließlich Bezugsrechtsausschluss und Einfügung eines neuen Absatzes (3) in § 4 (Grundkapital) der Satzung der Gesellschaft)

Zu Punkt 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, ein Genehmigtes Kapital 2008 zu schaffen.

Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechtes diesen Bericht, der Bestandteil der Einladung der Hauptversammlung ist und vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausliegt und auf Verlangen jedem Aktionär übersandt wird:

1.

Anlass für die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2008

 

Mit Ausnahme des genehmigten Kapitals in § 4 Absatz (2) der Satzung zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft ist bislang kein genehmigtes Kapital in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen. Die Gesellschaft benötigt jedoch dringend neues Kapital, um die eingetretenen Verluste zu kompensieren und wieder wettbewerbsfähig für die Zukunft zu werden. Aus diesem Grund wird der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8 eine im Anschluss an die vereinfachte Kapitalherabsetzung zu beschließende ordentliche Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre vorgeschlagen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist ungewiss, ob und in welchem Umfang die zu Tagesordnungspunkt 7 zu beschließende Kapitalerhöhung durchgeführt wird. Um den Vorstand und den Aufsichtsrat auch über den Ablauf der im Kapitalerhöhungsbeschluss festgelegten Frist (31. Dezember 2008) hinaus in die Lage zu versetzen, Eigenkapital bei Aktionären oder Dritten einzuwerben, soll die Verwaltung ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Ausgabe von neuen, nennwertlosen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Diese Ermächtigung soll befristet für ein Jahr gelten.

 
2.

Genehmigtes Kapital 2008 und damit verbundene Vorteile für die Gesellschaft

 

Durch das Genehmigte Kapital 2008 soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Juli 2009 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu € 1.862.902,20 durch Ausgabe von neuen, nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einschließlich dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008).

 

Der Vorstand soll generell ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.

 

Der Vorstand soll ferner ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2008 festzulegen.

 

Die Ermächtigung soll nur für eine relativ kurze Frist (bis 31. Juli 2009) gelten. Zum Vergleich: Die gesetzliche Höchstfrist beträgt fünf Jahre.

 

Die vorgeschlagene Ermächtigung soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates kurzfristig auf auftretende Finanzierungserfordernisse im Zusammenhang mit der Umsetzung von strategischen Entscheidungen reagieren zu können.

 
3.

Ausschluss des Bezugsrechtes

 

Der Vorstand soll generell ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Dies rechtfertigt sich vor dem akuten Finanzbedarf der Gesellschaft und der Unsicherheit, ob die zu Tagesordnungspunkt 7 im Anschluss an die vereinfachte Kapitalherabsetzung zu beschließende Kapitalerhöhung durchgeführt werden wird. Sollte diese nicht durchgeführt werden, muss der Vorstand in die Lage versetzt werden, kurzfristig Kapital bei Aktionären oder Dritten, sei es in der Form von Bareinlagen, sei es in der Form von Sacheinlagen, einzuwerben. Insofern liegt der Bezugsrechtsausschluss im wohl verstandenen Unternehmsinteresse. Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechtes aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich gerechtfertigt und für angemessen.

 
4.

Bericht des Vorstandes über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2008

 

Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2008 oder Teilen davon berichten.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Döhler Deutschland GmbH, Darmstadt, Allemagne.