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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Ureg 15/08/2025 German Company Register, Allemagne

Texte

Readcrest Capital AG

Hamburg

ISIN DE000A1E89S5
ISIN DE000A40ESP3

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

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1. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n), auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der Readcrest Capital AG hat am 13. August 2025 unter Tagesordnungspunkt 17 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. August 2030 einmalig oder mehrfach Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) (gemeinsam nachfolgend auch „Schuldverschreibungen“ genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 zu begeben. Den Inhabern der vorgenannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 1.650.000 Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR 1.650.000,00 gewährt werden, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.

Das Grundkapital wird zu diesem Zweck um bis zu EUR 1.650.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.650.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025). Die Satzung wurde entsprechend angepasst. Die Satzungsänderung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 17 der Hauptversammlung der Readcrest Capital AG verwiesen, wie er am 3. Juli 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

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2. Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Readcrest Capital AG hat am 13. August 2025 unter Tagesordnungspunkt 21 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen um einen Betrag von EUR 28.468.333,00 durch Ausgabe von 28.468.333 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“) zu erhöhen. Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin EUR 28.468.333,00. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 21 der Hauptversammlung der Readcrest Capital AG verwiesen, wie er am 3. Juli 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

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3. Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Readcrest Capital AG hat am 13. August 2025 unter Tagesordnungspunkt 23 beschlossen, das Grundkapital, auf das keine Einlagen ausstehen, gegen Bareinlagen um bis zu EUR 27.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 27.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien 2“), zu erhöhen. Die Neuen Aktien 2 werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben, der Gesamtausgabebetrag der Neuen Aktien 2 beträgt mithin bis zu 27.500.000,00. Die Neuen Aktien 2 sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt.

Das gesetzliche Bezugsrecht wurde den Aktionären in Form des mittelbaren Bezugsrechts gewährt. Der Bezugspreis beträgt EUR 1,20. Die Bezugsfrist wird mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots betragen. Ein entsprechendes Bezugsangebot wird voraussichtlich Ende August 2025 veröffentlicht.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 23 der Hauptversammlung der Readcrest Capital AG verwiesen, wie er am 3. Juli 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

 

Hamburg, im August 2025

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Readcrest Capital AG, Hambourg, Allemagne.