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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg 15/05/2009 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
DuisburgISIN DE0006780000 - WKN 678000
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Donnerstag, dem 25.Juni 2009, 10:00 Uhr MESZ, im
?? Rue sans nom, 60311 Frankfurt a. Main, Allemagne, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts für die Klöckner-Werke Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008 |
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| 2. |
Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2008 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 3. |
Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2008 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen. |
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| 5. |
Änderung der Satzung in § 18 Abs. 4 Satz 2 Die Form für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten soll durch die Satzung erleichtert werden. Zukünftig soll eine in Textform erteilte Vollmacht ausreichen. Dies ist bereits nach der derzeitigen Rechtslage zulässig, und auch der von der Bundesregierung am 5. November 2008 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) lässt die Textform genügen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 18 Abs. 4 Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
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TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND STIMMRECHTSAUSÜBUNG
Zum Zeitpunkt dieser Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 54.138.160 Stückaktien eingeteilt, die 54.138.160 Stimmrechte gewähren.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft oder der unten bezeichneten Anmeldestelle spätestens bis zum Ablauf des 18. Juni 2009 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Dazu ist ein in Textform erstellter Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 4. Juni 2009 (00:00 Uhr MESZ) zu beziehen und muss der Gesellschaft oder der unten bezeichneten Anmeldestelle spätestens bis zum Ablauf des 18. Juni 2009 (24:00 Uhr MESZ) zugehen.
Die Adresse der zuvor genannten Anmeldestelle ist:
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Klöckner-Werke AG
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Nach entsprechendem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich oder per Telefax zu erteilen. Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 12, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen i. S. v. § 135 Abs. 9 AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen, genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Dabei muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären als Service an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Zusammen mit der Eintrittskarte wird den Aktionären das zur Vollmachts- und Weisungserteilung erforderliche Formular zugesandt. Vollmachten und Weisungen können nur schriftlich auf dem Formular erteilt werden und müssen der Gesellschaft spätestens am 23. Juni 2009, 12:00 Uhr MESZ, zugehen.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen können diese Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Nehmen Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teil, wird deren Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gegenstandslos.
ANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers ausschließlich zu richten an:
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Klöckner-Werke AG
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Unter dieser Adresse spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie zugänglich zu machen sind, den anderen Aktionären im Internet unter www.kloecknerwerke.de > Investor Relations/Presse > Hauptversammlung > Gegenanträge unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Duisburg/Frankfurt am Main, im Mai 2009
Klöckner-Werke AG
Der Vorstand
Klöckner-Werke AG
Opernplatz 2
60313 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 90026-510
Fax +49 69 90026-555
E-Mail kommunikation@kloecknerwerke.de
www.kloecknerwerke.de
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Salzgitter Klöckner-Werke GmbH, Salzgitter, Allemagne.