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Aufsichtsrat Ureg02/10/2025 German Company Register, Allemagne
Texte
DuPont de Nemours (Deutschland) GmbHNeu-Isenburg
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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des AufsichtsratsDie Geschäftsführung ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Nachdem durch die Ausgliederung des Teilbetriebes Uentrop auf die DuPont Uentrop GmbH mit Wirkung zum 10. September 2020 ist die Anzahl der der Gesellschaft gemäß § 1 Abs.1 und 4 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat („Drittelbeteiligungsgesetz“) zuzurechnenden Arbeitnehmer der inländischen Konzernunternehmen unter 500 gesunken ist, findet das Drittelbeteiligungsgesetz keine Anwendung mehr auf die Gesellschaft. Gemäß § 132a Umwandlungsgesetz fanden die vor der Ausgliederung geltenden Vorschriften noch für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung Anwendung. Nach Auffassung der Geschäftsführung ist deshalb für die Gesellschaft weder nach gesetzlichen Vorschriften noch nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bilden. Demgemäß wird für die Gesellschaft kein Aufsichtsrat mehr gebildet, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 Aktiengesetz zuständige Gericht anrufen. Das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder erlischt nach § 97 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz mit Beendigung der ersten Gesellschafterversammlung, die nach Ablauf der Anrufungsfrist einberufen wird.
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH, Neu-Isenburg, Allemagne.