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Satzungsänderung Ureg03/05/2012 German Company Register, Allemagne

Texte

KRAFTWERKE MAINZ-WIESBADEN
AKTIENGESELLSCHAFT

Mainz

Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2011 - UR. Nr. 2461/2011 G des Notars Dr. Dieter Gotthardt in Mainz - ist die Satzung der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft in folgenden Punkten (§§13 Abs. 6 und 18 Abs. 1) geändert worden:

§ 13
Sitzungen des Aufsichtsrates und
Beschlussfassung

 
6)

Beschlüsse des Aufsichtsrates werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht nach Gesetz etwas anderes vorgeschrieben ist. Im Falle der Stimmengleichheit wird eine zweite Abstimmung durchgeführt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Abweichend von Satz 1 bedürfen Beschlüsse über die Durchführung von Investitionsmaßnahmen, deren Wert im Voranschlag Euro 25 Millionen im Einzelfall übersteigt, einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.

§ 18
Stimmrecht, Beschlussfassung

 

Absatz 1 lit. b. entfällt ersatzlos.

Absatz 1 lit. c wird zu lit. b und Absatz 1 lit. d wird zu lit. c.

Die Satzungsänderung ist am 12. Januar 2012 unter HRB 124 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mainz eingetragen worden.

 

KRAFTWERKE MAINZ-WIESBADEN
AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG, Mainz, Allemagne.