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Statut Hrb02/08/2007 German Trade Register Announcements, Allemagne (31/07/2007)

Vue d’ensemble

Texte

Singulus Technologies AG, Kahl am Main (
Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl am Main
). Die Hauptversammlung vom 06.06.2007 hat die Änderung des § 4 (Bekanntmachungen, Übermittlung von Informationen), die Einfügung von § 5.3 (Grundkapital - genehmigtes Kapital 2007/III) unter Änderung der Bezeichnung der weiteren Abschnitte des § 5 und die Einfügung von § 5.9 (Grundkapital - bedingtes Kapital 2007/VI)der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2007 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.07.2012 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.988.385,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2007/III). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2007 um 600.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2007/VI)). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Singulus Technologies AG, Kahl a. Main, Allemagne.