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Hauptversammlung Ureg21/04/2008 German Company Register, Allemagne
Texte
MOLDA AGDahlenburgDahlenburg, 10. April 2008
mit Schreiben vom 17. März 2008 hat der Vorstand zur außerordentlichen Hauptversammlung am 22. April 2008 eingeladen. Aufgrund eines technischen Fehlers erfolgte die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger nicht fristgerecht. Zudem erfolgte die Versendung des Einladungsschreibens nicht entsprechend der Satzung (Erfordernis der Versendung der Einladung als eingeschriebener Brief). Würde die außerordentliche Hauptversammlung trotz dieser offensichtlichen Fehler durchgeführt werden, bestünde die Gefahr der Nichtigkeit bzw. der Anfechtbarkeit aller gefassten Beschlüsse. Aus diesem Grund muss der Termin der außerordentlichen Hauptversammlung verschoben werden. Der neue Termin ist somit der 15. Mai 2008, 10.00 Uhr, im Schützenhaus Dahlenburg. Der Vorstand entschuldigt sich ausdrücklich für das Versehen und für die entstandenen Unannehmlichkeiten! Der nachfolgende Text entspricht in weiten Teilen der ersten Einladung. Hinsichtlich der Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung haben sich in der Zwischenzeit ein paar Änderungen ergeben. Wir bitten Sie um Beachtung dieser Veränderungen:
Wie Sie festgestellt haben, wurde Ihnen heute erneut eine vollumfängliche Einladung zugesendet. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Vollmachten für die außerordentliche Hauptversammlung vom 22. April 2008, die Sie eventuell ausgestellt oder empfangen haben, erneuert erteilt werden müssen. Die alten Vollmachten sind nicht mehr gültig. Zudem möchten wir um erneute Abgabe von Anmeldungen bitten, dieses erleichtert uns die Organisation. Alle bisher eingereichten Änderungsvorschläge zur neuen Satzung der MOLDA AG behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert werden. Die MOLDA AG hat in den letzten Monaten erhebliche Veränderungen erfahren. Im Januar 2008 wurden zweivondrei Vorstandspositionen der MOLDA AG neu besetzt. Ferner haben sich drei Aufsichtsratsmitglieder entschlossen, ihr Aufsichtsratsmandat niederzulegen. Des Weiteren erfordert die Zukunftssicherung der MOLDA AG eine Änderung der Satzung. Daher wurde im Einvernehmen zwischen dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und dem Beirat die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen. Die reguläre Hauptversammlung, in deren Verlauf der Geschäftsverlauf 2007, der Jahresabschluss 2007, die Planung 2008 und die zukünftige Strategie der MOLDA AG erörtert und diskutiert werden, findet planmäßig statt - hierzu werden Sie gesondert fristgerecht eingeladen. Somit sind zwei große Themenbereiche in der außerordentlichen Hauptversammlung zu bearbeiten, die Satzungsänderung und die Neubesetzung von Teilen des Aufsichtsrates.
Wie Ihnen bekannt ist, befindet sich die MOLDA AG in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und muss sich durch eine umfassende Reorganisation auf veränderte Marktbedingungen einstellen. Diese Reorganisation zur Zukunftssicherung umfasst auch eine Modernisierung der Satzung. Dieser Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung liegt der Änderungsvorschlag der Satzung des Aufsichtsrates der MOLDA AG bei. In der linken Spalte dieser Beilage finden Sie die Formulierungen aus der aktuell gültigen Fassung der Satzung der MOLDA AG. In der mittleren Spalte finden Sie den entsprechenden Änderungsvorschlag und in der rechten Spalte Kommentare zu den Änderungsvorschlägen. Die Sitzung wird durch Frau Notarin Würtz, Dahlenburg, protokolliert. Ferner nimmt ein juristischer Berater der MOLDA AG an der Sitzung teil. Damit ist gewährleistet, dass alle Änderungswünsche juristisch exakt beurteilt werden können, bevor sie zur Abstimmung durch die Hauptversammlung gebracht werden. Als Aktionär haben Sie das Recht, Vorschläge zur Veränderung der Satzung einzubringen. Sollten Sie Änderungen an den Vorschlägen wünschen, so senden Sie uns bitte bis zum 28. April 2008 Ihre Änderungswünsche per Post zu (bitte an den Vorstand der MOLDA AG adressieren). Diese Änderungswünsche werden bereits vor der außerordentlichen Hauptversammlung gesammelt und juristisch auf Umsetzbarkeit geprüft. Sodann werden die umsetzbaren Vorschläge auf der Hauptversammlung vorgestellt und zur Abstimmung gestellt. Diese Vorgehensweise ist notwendig, um das Vorschlagsrecht praktikabel zu gestalten.
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Fritz Kramer, sowie die Aufsichtsräte, Herr Lütgens und Herr Schulz, legen ihr Mandat nieder. Die neue Satzung wird (insofern dieser Punkt durch die Hauptversammlung genehmigt wird) für den Aufsichtsrat zwei Ersatzmitglieder vorsehen, die ebenfalls durch die Hauptversammlung gewählt werden. Als Nachfolger für den neuen Aufsichtsrat schlägt der amtierende Aufsichtsrat folgende Personen vor:
Weitere Vorschläge können von den Teilnehmern der Hauptversammlung während der Hauptversammlung gemacht werden.
Da eine Vielzahl von Abstimmungen erfolgen werden, werden Ihnen die Stimmkarten am Versammlungsort ausgehändigt. Für jede Abstimmung müssen Sie einen Abschnitt der Stimmkarten einsetzen.
Mit diesem Schreiben erhalten Sie Vollmachtsformulare. Sollten Sie im Wege der Vertretung die Stimmrechte anderer Aktionäre ausüben wollen, so müssen die Vollmachten von den Aktionären, die sich vertreten lassen, unterschrieben werden. Beim Einlass zur außerordentlichen Hauptversammlung weisen Sie die Vertretungsberechtigung bitte durch die Vorlage der unterschriebenen Vollmachten nach. Sie erhalten daraufhin die Stimmkarten der Vollmachtgeber ausgehändigt. Bedenken Sie bitte bei der Vollmachtnahme an die gültige
Um die Organisation zu erleichtern, übersenden wir Ihnen Anmeldeformulare, die Sie bitte bis zum 08. Mai 2008 an die MOLDA AG (per Post oder Fax) ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden - vielen Dank. Familienangehörige, die nicht Aktionäre sind, oder nicht mit einer Vertretungsvollmacht ausgestattet sind, sind zu dieser Veranstaltung nicht zugelassen.
Klauseln, die nicht verändert werden sollen, bedürfen keiner Abstimmung. Grundsätzlich werden zunächst die einzelnen Klauseln vorgestellt. Sollten keine Änderungswünsche per Post oder per Fax vorliegen, so wird die Hauptversammlung befragt, ob gegen die vorgestellte Klausel Gegenstimmen oder Veränderungswünsche bestehen. Ist dieses der Fall, wird eine förmliche Abstimmung erfolgen, unter Auszählung aller Stimmen. Liegen bereits Änderungsanträge vor, wird die Hauptversammlung befragt, ob weitere Änderungswünsche bestehen, die noch nicht schriftlich aufgenommen worden sind. Sollten sich weitere Vorschläge ergeben, wird unser juristischer Berater diese Vorschläge auf juristische Umsetzbarkeit prüfen. Nach Feststellung der juristischen Umsetzbarkeit folgt eine offene Diskussion über Vor- und Nachteile der Versionen, die Diskussionszeit kann im angemessenen Rahmen durch den Versammlungsleiter begrenzt werden. Nachfolgend wird abgestimmt. Die Alternative mit den meisten Stimmen wird in die neue Satzung aufgenommen, diese muss jedoch mindestens 50 % des stimmberechtigten Kapitals auf sich vereinigen. Erreicht der Vorschlag keine 50 % so gilt der Vorschlag als abgelehnt.
Die Hauptversammlung wird befragt, ob weitere Kandidaten für den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden - diese werden sodann in das Kandidatenregister eingetragen. Jeder Aktionär hat pro Kandidat ein Stimmausübungsrecht. Für jeden Kandidaten wird einzeln abgestimmt und die Stimmen gezählt. Alle neuen Aufsichtsratsmitglieder müssen mindestens 50 % des stimm berechtigen Kapitals auf sich vereinen. Die ersten drei Kandidaten mit den meisten Stimmen werden direkt in den Aufsichtsrat gewählt. Alle Kandidaten sind nach der Wahl zu befragen, ob sie die Wahl annehmen. Sollte ein Kandidat die Wahl nicht annehmen, so wird das freie Aufsichtsratsmandat an den Kandidaten mit den nachfolgend meisten Stimmen gereicht, der wieder über die Annahme befragt werden muss.
Die Hauptversammlung wird befragt, ob weitere Kandidaten als Ersatzmitglieder vorgeschlagen werden - diese werden sodann in das Kandidatenregister eingetragen. Jeder Aktionär hat pro Kandidat ein Stimmausübungsrecht. Für jeden Kandidaten wird einzeln abgestimmt und die Stimmen gezählt. Alle neuen Ersatzmitglieder müssen mindestens 50 % des stimm berechtigen Kapitals auf sich vereinen. Die ersten zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen werden als Ersatzmitglieder berufen. Alle Kandidaten sind nach der Wahl zu befragen, ob sie die Wahl annehmen. Sollte ein Kandidat die Wahl nicht annehmen, so wird das freie Aufsichtsratsmandat an den Kandidaten mit den nachfolgend meisten Stimmen gereicht, der wieder über die Annahme befragt werden muss.
Der Vorstand geht davon aus, dass die außerordentliche Hauptversammlung aufgrund der Vielzahl der Abstimmungen wesentlich länger dauern wird, als vorherige Hauptversammlungen. Daher erlaubt sich die MOLDA AG Sie zu einem kleinen Imbiss einzuladen. Den Ablauf der Veranstaltung ist der nachfolgenden Agenda zu entnehmen.
Der Vorstand- MOLDA AG-Agenda Außerordentliche Hauptversammlung der MOLDA AG am 15. Mai 2008, 10.00 Uhr im Schützenhaus Dahlenburg 10.00-10.15 Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herr Fritz Kramer 10.15-10.30 Vorstellung der neuen Vorstandsmitglieder, Herrn Dr. 10.30-12.30 Abstimmung über Satzungsänderung, Teil 1 12.30-13.00 Mittagspause 13.00-15.00 Abstimmung über Satzungsänderung, Teil 2 15.00-15.30 Kaffeepause 15.30-17.00 Neuwahl freier Aufsichtsratsmandate
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Döhler Deutschland GmbH, Darmstadt, Allemagne.