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Hauptversammlung Ureg 27/07/2012 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
TELEFUNKEN SEBerlinHauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der TELEFUNKEN SE am Donnerstag, den 30. August 2012, um 12.00 Uhr, im
Tagesordnung
Punkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernjahresabschlusses und des gemeinsamen Lage- und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 nebst Bericht des Aufsichtsrates. Der Jahresabschluss der TELEFUNKEN SE sowie der Jahresabschluss des TELEFUNKEN Konzerns werden zusammen mit dem Lagebericht der Gesellschaft in den Tagungsräumen zur Einsicht ausliegen. Punkt 2
Im Geschäftsjahr 2011 waren die Herren Herr Mitglieder des Vorstandes. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für dieses Geschäftsjahr zu erteilen. Punkt 3
Im Geschäftsjahr 2011 waren folgende Personen Mitglied des Aufsichtsrates: Herr Hero Brahms
Punkt 4
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Strub und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zum Abschlussprüfer für die TELEFUNKEN SE sowie für den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2012 zu bestellen. Teilnahmebedingungen und Gegenanträge Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Für die Vollmacht an Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird, die Schriftform erforderlich und ausreichend. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Gegenanträge gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. TELEFUNKEN SE
Telefax: 06103 - 8033111
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im elektronischen Bundesanzeiger unverzüglich veröffentlicht.
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : TELEFUNKEN SE, Frankfurt a. Main, Allemagne.