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Hinweisbekanntmachung gem. § 62 Abs. 4 S. 3 i. V. m. Abs. 3 UmwG auf eine bevorstehende Verschmelzung Ureg10/07/2024 German Company Register, Allemagne

Texte

PROSTEP AG

Darmstadt

Hinweisbekanntmachung gem. § 62 Abs. 4 S. 3 i. V. m. Abs. 3 UmwG
auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die PROSTEP ITS GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 8805) als übertragenden Rechtsträger auf die PROSTEP AG mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 8383) als übernehmenden Rechtsträger nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Der Verschmelzungsvertrag wurde am 03.07.2024 abgeschlossen.

Da sich 100 % des Stammkapitals der PROSTEP ITS GmbH in der Hand der übernehmenden PROSTEP AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht die Aktionäre von ihrem Recht nach § 62 Abs. 2 AktG Gebrauch machen.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 S. 2 UmwG).

 

PROSTEP AG mit Sitz in Darmstadt

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : PROSTEP AG, Darmstadt, Allemagne.