Sartorius Aktiengesellschaft
Göttingen
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
auch unter Ausschluss des Bezugsrechts)
Die Hauptversammlung der Sartorius Aktiengesellschaft vom 28. März 2024 hat die Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 16. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 der vorgenannten Hauptversammlung ermächtigt, eigene Aktien, auch unter Einsatz von Derivaten, bis zum 27. März 2029 (einschließlich) zu erwerben sowie eigene Aktien zu verwenden. Die Verwendung eigener Aktien kann dabei in den in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Erworbene eigene Aktien können zudem ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen werden.
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ergibt sich aus den am 16. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat an die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. März 2024 zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8, die von der Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen wurden.
Göttingen, im März 2024
Der Vorstand
|