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Bekanntmachung zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Aufforderung zur Entgegennahme der Berichtigungsaktien nach § 214 Abs. 4 Abs. 1 Satz 1 AktG Ureg 24/10/2007 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

WESTGRUND Aktiengesellschaft

Remscheid

ISIN DE000A0HN4T3 / WKN A0H N4T

Bekanntmachung
zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
und Aufforderung zur Entgegennahme der Berichtigungsaktien
nach § 214 Abs. 4 Abs. 1 Satz 1 AktG

 

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 5. Juli 2007 hat in Änderung des von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. Dezember 2006 gefassten Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft um EUR 1.350.000,00 auf EUR 2.430.000,00 zu erhöhen durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von EUR 1.350.000,00 der in der handelsrechtlichen Jahresbilanz zum 31. Dezember 2006 ausgewiesenen Gewinnrücklage in Höhe von EUR 2.503.456,91. Der Kapitalerhöhung wird die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2006 zugrunde gelegt. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 1.350.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (nachfolgend die "Neuen Aktien" oder die "Berichtigungsaktien"). Die Neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2007 voll dividendenberechtigt.

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe neuer Aktien (Berichtigungsaktien) und die entsprechenden Satzungsänderungen sind am 9. Oktober 2007 in das Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HR B 11534 eingetragen worden.

Den Aktionären unserer Gesellschaft stehen aufgrund ihres Besitzes an alten Aktien im Verhältnis 1 : 1,25 Neue Aktien (Berichtigungsaktien) zu, so dass auf jede alte Aktie eine Neue Aktie nebst 0,25 Teilrechten entfällt.

Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile laut Satzung ausgeschlossen ist und sämtliche Aktien der WESTGRUND Aktiengesellschaft, Remscheid, in Girosammeldepots bei Kreditinstituten verbucht werden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der Berichtigungsaktien nichts zu veranlassen. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an alten Aktien nach dem Stand vom 26. Oktober 2007, abends, mittels Girosammeldepotgutschrift; Aktienurkunden werden daher an die Aktionäre nicht ausgegeben.

Soweit aufgrund des Zuteilungsverhältnisses von 1 : 1,25 Teilrechte auf den Bestand der berechtigten Aktionäre entfallen, werden die berechtigten Aktionäre über ggf. erforderliche Maßnahmen (Erteilung von An- oder Verkaufsaufträgen für Teilrechte) durch ihre Depotbank informiert. Die nachstehend genannte wertpapiertechnische Abwicklungsstelle ist bereit, den An- und Verkauf von Teilrechten nach Möglichkeit zu vermitteln. Die 1.350.000 Neuen Aktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde.

Die Abwicklung der vorgenannten Maßnahme ist bei der

Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft,
München

zentralisiert.

Die Berichtigungsaktien werden unseren Aktionären provisions- und spesenfrei zugeteilt.

Die Berichtigungsaktien werden vom 29. Oktober 2007 an in den geregelten Markt der Börse Düsseldorf einbezogen und dort in die Notierung der alten Aktien der WESTGRUND Aktiengesellschaft, Remscheid, einbezogen. Vom gleichen Tag an versteht sich die Notierung der Aktien der WESTGRUND Aktiengesellschaft, Remscheid, "ex Berichtigungsaktien". Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 26. Oktober 2007 (nach Börsenschluss).

Gemäß § 214 Abs. 4 Satz 2 AktG fordern wir unsere Aktionäre auf, sich die Berichtigungsaktien zuteilen zu lassen. Soweit die Berichtigungsaktien aufgrund einer Verweigerung der Zuteilung durch einen Aktionär nicht innerhalb eines Jahres seit Veröffentlichung dieser Mitteilung durch die Depotbanken abgefordert werden, sind wir gemäß § 214 Abs. 4 Satz 1, Abs. 2, 3 AktG verpflichtet und berechtigt, nach dreimaliger Androhung, die nicht entgegengenommenen Aktien nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Bekanntmachung der Androhung für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Der Erlös wird den Beteiligten ausgezahlt oder, wenn ein Recht zur Hinterlegung besteht, beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt.

 

Remscheid, im Oktober 2007

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Westgrund Holding GmbH, Berlin, Allemagne.