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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach § 97 Aktiengesetz Ureg04/10/2010 German Company Register, Allemagne

Texte

Nestlé Unternehmungen Deutschland GmbH

Frankfurt am Main

Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach § 97 Aktiengesetz

Die Geschäftsführung der Nestlé Unternehmungen Deutschland GmbH ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Nachdem die Tochtergesellschaft, die Nestlé Schöller GmbH, Nürnberg, einen Beherrschungsvertrag mit der Nestlé S.A., Vevey (Schweiz), abgeschlossen hat, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen mitbestimmten Aufsichtsrat nach §§ 1, 4, 5,6 ff. MitbestG entfallen. Die Nestlé Unternehmungen Deutschland GmbH beschäftigt zusammen mit den Tochtergesellschaften, die keinen Beherrschungsvertrag abgeschlossen haben, insgesamt in der Regel weniger als 500 Mitarbeiter.

Bei der Gesellschaft liegen nunmehr nach Auffassung der Geschäftsführung die Voraussetzungen für die Bildung eins Aufsichtsrates weder nach dem Drittelbeteiligungsgesetz, noch nach dem Mitbestimmungsgesetz vor.

Die Nestlé Unternehmungen Deutschland GmbH wird daher künftig keinen Aufsichtsrat mehr haben, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 des Aktiengesetzes innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger des nach § 6 Abs. 2 MitbestG i.V.m. § 98 Abs. 1 des Aktiengesetzes zuständige Gericht anrufen.

 

Frankfurt am Main, im September 2010

Die Geschäftsführung

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Nestlé Unternehmungen Deutschland GmbH, Frankfurt a. Main, Allemagne.