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Bezugsangebot Ureg07/11/2024 German Company Register, Allemagne

Texte

Bullfinch Asset Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Bezugsangebot

Die außerordentliche Hauptversammlung der Bullfinch Asset Aktiengesellschaft (nachfolgend auch die "Gesellschaft") vom 4. November 2024 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 993.584,00 um bis zu EUR 3.974.336,00 auf bis zu EUR 4.967.920,00 durch Ausgabe von bis zu 3.974.336 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (die "Neuen Aktien") gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Der Bezugspreis je neuer Aktie wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt und muss mindestens EUR 1,00 je Neuer Aktie betragen. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 5. November 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 6. November 2024 beschlossen, dass der Bezugspreis je Neuer Aktie EUR 1,00 beträgt.

Die Neuen Aktien sind den Aktionären im Verhältnis 1:4 zum Bezug anzubieten. Für jeweils eine alte Aktie kann also jeder Aktionär vier Neue Aktien zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie zeichnen und beziehen.

Der Bezugspreis je Neuer Aktie ist spätestens bis zum 21. November 2024, 24:00 Uhr zu entrichten, und zwar durch Einzahlung bzw. Überweisung auf das Konto der Bullfinch Asset Aktiengesellschaft mit der IBAN DE80 2003 0000 0030 3146 74, BIC HYVEDEMM300 bei der Hypovereinsbank (Kapitalerhöhungssonderkonto) zur freien Verfügung des Vorstands.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien in der Zeit vom

8. November 2024 (einschließlich) bis zum 21. November 2024 (einschließlich)

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten unter Benutzung der dort erhältlichen Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Bezugserklärungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage auch durch die Gesellschaft übermittelt. Entsprechende Anfragen richten Aktionäre bitte an:

Bullfinch Asset Aktiengesellschaft
z.Hd.: Dr. Hendrik Aßmus
Opernplatz 14
60313 Frankfurt am Main
E-Mail: hendrik@bullfinch.com

Bei Rücksendung der Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine an die Gesellschaft ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf den Eingang spätestens am 21. November 2024 zu achten.

Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 1,00 je Neuer Aktie spätestens bis zum 21. November 2024 auf das vorgenannte Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft zur freien Verfügung des Vorstands eingezahlt worden ist.

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 67 Abs. 2 AktG im Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, wer als solcher im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Sämtliche von den Aktionären nicht bezogene Neue Aktien können nach Ablauf der Bezugsfrist von der Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung verkauft werden.

 

Frankfurt, im November 2024

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Bullfinch Asset AG, Frankfurt a. Main, Allemagne.

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