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Hauptversammlung Ureg08/07/2009 German Company Register, Allemagne
Texte
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen
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ab Gelsenkirchen Hbf: Straßenbahn 107 bis Haltestelle "Holbeinstraße" |
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ab Gelsenkirchen Hbf: Niederflurbus 382 bis Haltestelle "Stadtgarten" |
Tagesordnung:
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB |
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen. |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen. |
| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer für das Jahr 2009 zu wählen. |
Kandidatenvorschlag für den Aufsichtsratsvorsitz
Der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner gültigen Fassung vom 06. Juni 2008 empfiehlt in Ziffer 5.4.3 Satz 3 den Aktionären die Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsvorsitz bekannt zu geben. Dementsprechend teilt der Aufsichtsrat mit, dass er die Wahl von Frau Dr. Ottilie Scholz zur Vorsitzenden des Aufsichtsrats in seiner zukünftigen Zusammenkunft vorschlägt. Der Aufsichtsrat in seiner zukünftigen Zusammensetzung ist bei der Wahl der Vorsitzenden an diesen Vorschlag nicht gebunden.
Auslegung von Unterlagen
Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an können die Aktionäre den Jahresabschluss der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB in den Geschäftsräumen am Sitz des Gesellschaft, Universitätsstraße 58 in Bochum zu den üblichen Geschäftszeiten einsehen. Diese Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG veröffentlicht (www.bogestra.de über den Pfad "Unternehmen, Investor Relations"). Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen.
Mitteilung gemäß § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 15.360.000 EURO und ist eingeteilt in 600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Aktie"). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 600.000 beträgt. Von diesen 600.000 Stimmrechten ruhen derzeit insgesamt 8.894 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71b AktG). Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 591.106 Stück.
Auf die nach §§ 21 ff WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für die Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher Sprache durch das depotführende Institut aus. Der besondere Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der besondere Nachweis muss sich auf den Beginn des 29. Juli 2009 (0.00 Uhr MEZ) beziehen. Für die Anmeldung müssen die Aktionäre das ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des besonderen Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf des 12. August 2009 (24.00 Uhr MEZ) vornehmen. Die Aktionäre können sich auch selbst zur Hauptversammlung anmelden, in dem sie den von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf des 12. August 2009 (24.00 Uhr MEZ) einreichen. Nach Anmeldung und Eingang des besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes wird jedem angemeldeten Aktionär eine Eintrittskarte zugeschickt. Die Anmeldung und die Einreichung des besonderen Nachweises des Aktienbesitzes erfolgt in Textform ausschließlich bis zum Ablauf des 12. August 2009 (24.00 Uhr MEZ) an folgende Adresse:
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Frau Michaela Frost / FRA
Universitätsstraße 58
D-44789 Bochum
Telefax: 0234 / 303 - 3310
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, diese möglichst frühzeitig anzufordern.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Stimmrechtsvertretung
Wir weisen unsere Aktionäre auf die Möglichkeit hin, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder einem Kreditinstitut, ausüben zu lassen. Für die Vollmacht gilt die schriftliche Form. Soweit die Vollmacht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird.
Auf der Vorderseite der Eintrittskarten ist die Möglichkeit zur Vollmachtserteilung gegeben. Formulare zur Vollmachtserteilung werden jedem stimmberechtigtem Aktionär auf Verlangen in Textform übermittelt.
Die Bestimmungen über die Teilnahmeberechtigung bleiben davon unberührt.
Anfragen und Anträge von Aktionären
Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben.
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen die Vorschläge vom Vorstand und Aufsichtsrat und Wahlvorschläge von Aktionären zu den Punkten der Tagesordnung, die bis zum Ablauf des 04. August 2009 (24.00 Uhr MEZ) bei der unten genannten Anschrift eingehen, werden unter der Internetadresse www.bogestra.de veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Frau Michaela Frost / FRA
Universitätsstraße 58
D-44789 Bochum
E-Mail: michaela.frost@bogestra.de
Bochum, im Juli 2009
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Bochum, Allemagne.