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Hauptversammlung Ureg 10/10/2008 German Company Register, Allemagne

Texte

Utimaco Safeware AG

Oberursel

ISIN DE000757240?
WKN 757240


Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 19. November 2008, 11:00 Uhr in die

?? Rue sans nom, 61440 Oberursel, Allemagne
ein.

 

Tagesordnung:
 

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.06.2008, des Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs

 
2.

Verwendung des Bilanzgewinns

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007/2008 in Höhe von € 6.000.000 einen Betrag von € 2.211.817,35 zur Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von € 0,15 je Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von € 3.788.182,65 auf neue Rechnung vorzutragen.

 
3.

Entlastung des Vorstands

 

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen.

 
4.

Entlastung des Aufsichtsrats

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen.

 
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008/2009 zu wählen.

 
6.

Aufsichtsratswahlen

 

Die Aufsichtsratsmitglieder Helmuth Coqui, Prof. Dr. Manfred Schlottke, Prof. Dr.-Ing. Heinz Thielmann, Julius L. Marcus, Hans Strack-Zimmermann und Georg Reisch haben ihre Amtsniederlegung mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2007/2008 beschließt, erklärt.

 

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung zusammen und wird von der Hauptversammlung gewählt, soweit nicht satzungsmäßige Entsendungsrechte für einzelne Aktionäre bestehen. Gegenwärtig bestehen keine satzungsmäßigen Entsendungsrechte für einzelne Aktionäre. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen:

Dr. Peter Lammer, Non-Executive Director und Mitglied des Board of Directors bei der Sophos plc, wohnhaft in Dry Sandford, Oxfordshire, Großbritannien

??????? ???????, Chief Executive Officer und Mitglied des Board of Directors der Sophos plc, wohnhaft in Oxford, Oxfordshire, Großbritannien

Peter Gyenes, Non-Executive Director und Mitglied des Board of Directors der Sophos plc, wohnhaft in Brookline, Massachusetts, USA

Hazem Ben-Gacem, Partner der Investcorp, wohnhaft in London, Großbritannien

Hans Strack-Zimmermann, Geschäftsführer der Strack-Zimmermann Familien GBR, wohnhaft in Schliersee, Deutschland

Georg Reisch, Selbständiger Unternehmer und Geschäftsführer der grA (georg reisch Associates), wohnhaft in Sparrenberg, Schweiz

 

jeweils bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

 

Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind in den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (a) oder Mitglieder von vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien (b):

Herr Dr. Lammer:

(a)

(b)

keine

Sophos plc sowie Virus Bulletin Limited
 

Herr Munford:

(a)

(b)

keine

keine
 

Herr Gyenes:

(a)

(b)

keine

Sophos plc; 170 Systems, Inc.; Appfluent Technology, Inc.; Intralinks Inc.; Invention Machine Corporation; Gyenes & Co.; Lawson Software, Inc.; Marathon Technologies, Inc. und Netezza Corporation
 

Herr Ben-Gacem:

(a)

(b)

Keine

Sophos plc; MB (Holdings) Limited; MB Acquisitions Limited; Moneybrookers Limited; kgb Inc. und Wireless Telecom Group Inc.
 

Herr Strack-Zimmermann:

(a)

(b)

Brainloop AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Update Software AG; SmApper Technologies AG (jeweils Österreich)
 

Herr Georg Reisch:

(a)

(b)

Keine

Pani Projections and Lightning GmbH (Vorsitzender des Beirats); Healy Hudson GmbH.

 

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn Dr. Lammer im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von € 14.745.449,--; es ist eingeteilt in 14.745.449 Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,-- je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 14.745.449 Stück.

 

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf Mittwoch, den 29. Oktober 2008, 00:00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft zur Anmeldung für die Hauptversammlung unter folgender Adresse bis spätestens Mittwoch, den 12. November 2008, 24:00 Uhr zugehen:

 

Utimaco Safeware AG
c/o PR IM TURM HV-SERVICE Aktiengesellschaft
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Deutschland
Telefax: +49 (0) 621/ 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

Stimmrecht

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden; Bevollmächtigter kann auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären sein. Soweit nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen durch § 135 Abs. 9 und § 135 Abs. 12 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG bezeichneten Institution oder Person Vollmacht erteilt werden soll, muss die Vollmacht schriftlich oder per Telefax erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden. Auf der Rückseite der Eintrittskarten ist die Möglichkeit zur Vollmachtserteilung sowie zur Unterbevollmächtigung gegeben. Des Weiteren steht den Aktionären ein Formular zur Vollmachtserteilung auf der Webseite der Gesellschaft unter www.utimaco.de unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations (Menüpunkt Hauptversammlung) zum Download zur Verfügung und kann bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden.

Die Gesellschaft möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, sich durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, Herrn Dr. ??????? ????????, in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist nach der Anmeldung zur Hauptversammlung schriftlich oder per Fax zu bevollmächtigen. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter sind an folgende Adresse zu richten:

 

Utimaco Safeware AG
Rechtsabteilung
Hohemarkstraße 22
61440 Oberursel
Telefax: +49 (0) 61 71-88 10 11

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne diese Weisungen wird der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, nur weisungsgemäß abzustimmen.

Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Anmeldung zur Hauptversammlung daher möglichst frühzeitig gemäß den vorstehend genannten Teilnahmebedingungen erfolgen.

Nähere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte und sind auf der Webseite der Gesellschaft unter www.utimaco.de unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations (Menüpunkt Hauptversammlung) beschrieben. Damit der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft die überlassenen Vollmachten und Weisungen auf der Hauptversammlung vertreten kann, müssen diese ihm rechtzeitig vor der Hauptversammlung, möglichst bis zum 18. November 2008, 17:00 Uhr, im Original oder per Fax vorliegen.

 

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

 

Utimaco Safeware AG
Rechtsabteilung
Hohemarkstraße 22
61440 Oberursel
Telefax: +49 (0) 61 71-88 10 11

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter dieser Adresse eingehen, werden den Aktionären im Internet auf der Webseite www.utimaco.de unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations (Menüpunkt Hauptversammlung) nebst einer etwaigen Begründung und eventueller Stellungsnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

 

Oberursel, im Oktober 2008

Utimaco Safeware AG

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte

PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße 72-74,
68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Utimaco Safeware AG, Aachen, Allemagne.