Aschaffenburg
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
gemäß § 97 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 MitbestG
Die Geschäftsführung der GeoPost International Management & Development Holding GmbH mit Sitz in Aschaffenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 8345, (nachfolgend "Gesellschaft") ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft derzeit nicht mehr nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.
Derzeit besteht bei der Gesellschaft ein Aufsichtsrat, der sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus acht Vertretern der Anteilseigner und acht Vertretern der Arbeitnehmer zusammensetzt.
Die Gesellschaft beschäftigt nunmehr, berechnet und zugerechnet nach den Vorschriften des MitbestG, in der Regel mehr als 2.000, aber weniger als 10.000 Arbeitnehmer. Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung der Gesellschaft zur Folge, dass der Aufsichtsrat bei der Gesellschaft nach Maßgabe von §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 MitbestG aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist.
Der Aufsichtsrat wird wie beschrieben nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht anrufen.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 AktG im Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in den Betrieben der Gesellschaft und ihrer maßgeblichen Tochtergesellschaften veröffentlicht.
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