DVB Bank Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
ISIN DE 0008045501
Kraftloserklärung der auf eine andere Firma als DVB Bank Aktiengesellschaft
lautenden, unrichtig gewordenen Aktienurkunden der Gesellschaft
Die Firma der DVB Bank Aktiengesellschaft wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Im Jahr 1991 wurde die damals als Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank AG firmierende Gesellschaft in Deutsche Verkehrs-Bank AG umbenannt. 1997 wurde die Firma in Deutsche VerkehrsBank AG geändert. Seit 2002 firmiert die Gesellschaft unter DVB Bank Aktiengesellschaft.
Des Weiteren handelt es sich bei den auf eine andere Firma als DVB Bank Aktiengesellschaft lautenden Aktienurkunden noch um auf DM lautende Nennbetragsaktien. Mittlerweile ist das Grundkapital der Gesellschaft auf Euro umgestellt und nach § 4 Abs. 1 ihrer Satzung in Stückaktien eingeteilt.
Aufgrund dieser Umstände ist der Inhalt von sämtlichen auf eine andere Firma als DVB Bank Aktiengesellschaft lautenden Aktienurkunden der Gesellschaft unrichtig geworden.
Gemäß § 4 der Satzung der DVB Bank Aktiengesellschaft ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen. Infolgedessen werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben.
Durch dreimalige Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 6. März 2008, vom 4. April 2008 und vom 5. Mai 2008 haben wir die Aktionäre unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, ihre auf die früheren Firmen "Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank AG" oder "Deutsche Verkehrs-Bank AG" lautenden Aktienurkunden jeweils nebst Erneuerungsschein bis spätestens zum 6. Juni 2008 bei der DVB Bank Aktiengesellschaft zur Überführung in Girosammelverwahrung einzureichen.
Alle unrichtig gewordenen auf die Firmen "Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank AG" oder "Deutsche Verkehrs-Bank AG" lautenden Aktienurkunden der Gesellschaft, jeweils einschließlich des Erneuerungsscheins, welche nicht bis heute bei der DVB Bank Aktiengesellschaft eingereicht wurden, werden hiermit gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt.
Die gemäß § 73 AktG erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2008 erteilt worden.
Das Grundkapital wird nunmehr in vollem Umfang durch Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurden. Die Aktionäre der DVB Bank Aktiengesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien unserer Gesellschaft entsprechend ihres Anteils als Miteigentümer beteiligt.
Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden sind für die berechtigten Aktionäre, die ihre Aktienurkunden nicht eingereicht haben, die neuen Aktien als entsprechende Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG in einem bei der dwp bank AG als technischer Erfüllungsgehilfin der DZ BANK AG geführten Treuhanddepot verbucht und verfügbar.
Frankfurt am Main, im Juni 2008
DVB Bank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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